gpe für Unternehmen
Wie Sie mit der gpe zusammenarbeiten können, welche Dienstleistungen die gpe für Sie erbringen kann und wie wir voneinander profitieren.

Arbeitsplätze – ein starker Beitrag zur Inklusion

Einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen bedeutet, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb ist es ein Unternehmensziel der gpe, die passende Arbeit für psychisch kranke oder behinderte Menschen zu finden. Die gpe unterstützt diese mit individueller Diagnostik, Reha-Maßnahmen und Qualifizierungen.

Oberstes Ziel: der allgemeine Arbeitsmarkt

Für unsere Klient*innen, die aus der Zeit vor ihrer Erkrankung oft hervorragend qualifiziert sind, suchen wir ständig Praktikums- und Dauerarbeitsplätze im allgemeinen Arbeitsmarkt.

So gestalten Sie eine inklusive Arbeitswelt

Praktikumsplätze

Zu den meisten Reha- und Qualifizierungsangeboten der gpe gehört ein Austesten der persönlichen Belastbarkeit im Beruf. Auch viele Beschäftigte unseres ServiceCenter (Werkstatt für behinderte Menschen WfbM) wollen sich auf dem ersten Arbeitsmarkt erproben. Diesen Menschen ermöglichen Sie mit einem Praktikumsplatz einen großen Schritt zu mehr Teilhabe.


Wer kommt?

  • Menschen, die nach einer psychischen Erkrankung den Wiedereinstieg in das Berufsleben suchen
  • Menschen, die im ServiceCenter (WfbM) der gpe arbeiten und sich vorstellen können, in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln
  • Menschen mit Unterstützungsbedarf, welche zum jetzigen Zeitpunkt keine Ausbildung absolvieren können


Wie lange dauert das Praktikum?

  • Die Praktikumszeit kann von 1 Woche bis zu 24 Monaten dauern – je nach Art der Qualifizierungsmaßnahme und Belastbarkeit der Praktikantin/des Praktikanten.


Was wird von mir erwartet?

  • Sie schätzen die Unterschiedlichkeit von Menschen, sehen Stärken auch im Verborgenen und sind aufgeschlossen gegenüber neuen Erfahrungen. Sie pflegen ein gutes Betriebsklima, in dem der einzelne Mensch wertgeschätzt wird.
  • Sie ermöglichen es den Praktikant/innen, ihre Arbeitszeit individuell zu gestalten.
  • Alles Weitere klären Sie mit den Fachleuten aus der gpe in einem Gespräch bzw. bei einer Betriebsbesichtigung.


Was leistet die gpe?

  • Die gpe schlägt Praktikant*innen vor, die zu Ihrem Betrieb passen, die sich für Ihre Art von Arbeit interessieren und die entsprechend belastbar sind.
  • Während der gesamten Praktikumszeit steht das gpe-Fachpersonal im Kontakt mit Ihnen und den Praktikant*innen.
  • Praktikant*innen aus dem Werkstattbereich (ServiceCenter) sind während des Praktikums bei der gpe angestellt und sozialversichert.
  • Praktikant*innen aus Qualifizierungsmaßnahmen sind ebenfalls über die entsprechenden Kostenträger versichert.



Kontakt:
Heike Gielen
Telefon 0 61 31 / 1 44 29 12
E-Mail schreiben

Angelika Adams-Flach
Telefon 0 61 31 / 90 600 700
E-Mail schreiben

Außenarbeitsplätze (in Betrieben integrierte Arbeitsplätze)

Spätestens nach Abschluss der Reha- oder Qualifizierungsmaßnahmen (und in der Regel nach dem Absolvieren von Praktika) sind viele Klient*innen der gpe fit für eine regelmäßige Arbeit. Für diese suchen wir sowohl reguläre wie auch sogenannte Außenarbeitsplätze.

Außenarbeitsplätze ermöglichen Beschäftigten einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie bieten ihnen die Chance, ihre berufspraktischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen zu erweitern um später aus der WfbM in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis überzugehen.


Wer kommt?

  • Menschen, die eine Empfehlung für eine WfbM haben und eine Tätigkeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, hier aber Unterstützung bzw. besondere Rahmenbedingungen benötigen.


Wie sieht das Arbeitsverhältnis aus?

  • Bei einem regulären Arbeitsverhältnis gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für die Einstellung von Menschen mit Behinderung.
  • Eine mögliche Bezahlung für den Außenarbeitsplatz orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Beschäftigten. Lohnnebenkosten fallen hierbei nicht an.
  • 50% des Entgelts können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
  • Bei Außenarbeitsplätzen bleiben die Arbeitnehmer*innen bei der gpe angestellt.


Was wird von mir erwartet?

  • Sie schätzen die Unterschiedlichkeit von Menschen, sehen Stärken auch im Verborgenen und sind aufgeschlossen gegenüber neuen Erfahrungen. Sie pflegen ein gutes Betriebsklima, in dem der einzelne Mensch wertgeschätzt wird.
  • Sie ermöglichen es den Angestellten, ihre Arbeitszeit individuell zu gestalten.
  • In manchen Fällen muss der Arbeitsplatz an körperliche Einschränkungen angepasst werden. Darum kümmert sich eine Fachkraft der gpe.
  • Alles Weitere klären Sie mit den Fachleuten aus der gpe in einem Gespräch bzw. bei einer Betriebsbesichtigung.


Was leistet die gpe?

  • Die gpe schlägt Klient*innen vor, die zu Ihrem Betrieb passen, die sich für Ihre Art von Arbeit interessieren und die entsprechend qualifiziert und belastbar sind.
  • Bei der Eingewöhnung und im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses unterstützt die gpe sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen mit fachlicher Begleitung.



Kontakt
Heike Gielen
Telefon 0 61 31 / 1 44 29 12
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Budget für Arbeit

Für Menschen mit Behinderung ist es besonders schwierig, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Um sie dabei zu unterstützen, gibt es in Rheinland-Pfalz seit 2007 das Budget für Arbeit. Mit Hilfe des Budgets erhalten Menschen mit Behinderung die Chance, außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen den Arbeitsalltag zu erproben – mitten in der Gesellschaft.


Vorteile für Arbeitgeber

  • Sie gewinnen eine/n eingearbeiteten und motivierten Mitarbeiter*in und bezahlen nach Tarif.
  • Sie erhalten 4 Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss von maximal 70% der Bruttolohnkosten. Danach wird die Erwerbsfähigkeit des Mitarbeiters überprüft, und der Lohnkostenzuschuss kann bis auf 40% sinken. Ein Verlust des Arbeitsplatzes wegen fehlender Förderung soll jedoch unbedingt vermieden werden.
  • Sie sparen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
  • In Ihrem Betrieb können Sie maximal zwei Pflichtplätze für schwerbehinderte Menschen anrechnen lassen. Hierfür setzen Sie sich bitte mit der Agentur für Arbeit in Verbindung.
  • Sie erhalten von den Fachkräften zur Beruflichen Integration zunächst für ein Jahr Unterstützung, um z.B. intensivere Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen oder mögliche Schwierigkeiten zu besprechen. Diese Begleitung kann verlängert werden.
  • Die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Mitarbeiters in das ServiceCenter bleibt bestehen.


Was wird von mir erwartet?

  • Sie schätzen die Unterschiedlichkeit von Menschen, sehen Stärken auch im Verborgenen und sind aufgeschlossen gegenüber neuen Erfahrungen. Sie pflegen ein gutes Betriebsklima, in dem der einzelne Mensch wertgeschätzt wird.
  • Sie ermöglichen es den Angestellten, ihre Arbeitszeit individuell zu gestalten.
  • In manchen Fällen muss der Arbeitsplatz an körperliche Einschränkungen angepasst werden. 
  • Alles Weitere klären Sie mit den Fachleuten aus der gpe in einem Gespräch bzw. bei einer Betriebsbesichtigung.


Was leistet die gpe?

  • Die gpe schlägt Klient*innen vor, die zu Ihrem Betrieb passen, die sich für Ihre Art von Arbeit interessieren und die entsprechend qualifiziert und belastbar sind.



Kontakt

Heike Gielen
Telefon 0 61 31 / 1 44 29 12
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Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist eine arbeitsbezogene Qualifizierung in Kombination mit gezielter Arbeitsvermittlung. Über einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren erfolgt ein individuelles Trainingsprogramm, in dem TeilnehmerInnen direkt am betrieblichen Arbeitsplatz für konkrete Tätigkeiten qualifiziert werden. Die Trainer*innen der gpe sowie betriebliche Paten fördern und begleiten sie dabei.

Durch diese individuelle betriebliche Qualifizierung können Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden.


Wer kommt?

  • Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung zurzeit keine Berufsausbildung machen können und eine personelle Unterstützung ins Arbeitsleben benötigen.


Wie sieht das Arbeitsverhältnis aus?

  • Unterstützte Beschäftigung wird nach § 38a SGB IX durch den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger gefördert. In der Regel ist dies die zuständige Agentur für Arbeit.


Was wird von mir erwartet?

  • Sie schätzen die Unterschiedlichkeit von Menschen, sehen Stärken auch im Verborgenen und sind aufgeschlossen gegenüber neuen Erfahrungen. Sie pflegen ein gutes Betriebsklima, in dem der einzelne Mensch wertgeschätzt wird.
  • In manchen Fällen muss der Arbeitsplatz an körperliche Einschränkungen angepasst werden. Darum kümmert sich der Qualifizierungstrainer.
  • Alles Weitere klären Sie mit den Fachleuten aus der gpe in einem Gespräch bzw. bei einer Betriebsbesichtigung.


Was leistet die gpe?

  • Die gpe schlägt Klient*innen vor, die zu Ihrem Betrieb passen, die sich für Ihre Art von Arbeit interessieren und die entsprechend qualifiziert und belastbar sind.
  • Bei der Eingewöhnung und im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses unterstützt die gpe sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen mit fachlicher Begleitung.



Kontakt
Angelika Adams-Flach
Telefon 0 61 31 / 906 00 700
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