Besuch des Generalsekretärs des SPD-LV Daniel Stich

Der Generalsekretär des SPD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz, Daniel Stich, hat am Freitag, dem 02.09.2016, im Rahmen seiner Rundreise „Tour der Ideen“ Betriebe der Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen (gpe gGmbH) in Mainz besucht.
Startpunkt war der Gast Hof Grün, ein gastronomischer Werkstattbetrieb für Menschen mit (psychischer) Beeinträchtigung. Danach ging es weiter in das Beratungscafé „unplugged“. Hier berichtete Leiter Christopher Haas von seiner Arbeit mit Jugendlichen, die gerade eine schwierige persönliche Phase durchmachen. Anschließend resümierte Jens Bucher, Leiter des Projekts „Inklusives Mainz“, über die wichtigen gesellschaftlichen Beiträge seiner dreijährigen Projektarbeit. Zum Abschluss der Tour wurde der Bioladen „natürlich mainz“, ein Inklusionsbetrieb, besucht.

Die Mitarbeitenden der gpe gGmbH Mainz nutzten den Besuch des Generalsekretärs der SPD auch, um ihm politische Forderungen mit auf den Weg zu geben. So wurde beispielsweise für den Bereich der Werkstätten die Forderung nach einem schiedstellenfähigen Landesrahmenvertrag laut und die Problematik der zukünftig geplanten Finanzierung von Teilzeitarbeit angesprochen. Die derzeit den Werkstätten vorgelegte Lösung bringe drastische finanzielle Einbußen bei gleichbleibendem Personal- und Betreuungsbedarf mit sich.

Christopher Haas, Leiter des „unplugged“, verwies auf die Erschwernis seiner Arbeit durch nicht-gesicherte Finanzierung der Beratungsangebote: „Die jungen Menschen können unsere kostenlose Beratung nutzen, ohne Formulare ausfüllen oder eine Diagnose vorweisen zu müssen. Diese Angebote sind nicht regelfinanziert. Nur durch eine freiwillige Leistung der Stadt Mainz und durch Spendengelder können wir die Beratungen durchführen. Hier wünschen wir uns eine Regelfinanzierung, so dass wir unsere Energie in unsere Angebote und weniger in das Fundraising investieren können“, so Haas. Außerdem äußerte er den Wunsch, das Thema „Seelische Gesundheit“ fest in den Lehrplänen der Schulen zu verankern, um frühzeitig präventiv agieren zu können.

Aus dem Bereich der Inklusionsbetriebe wurde bemängelt, dass der Minderleistungsausgleich in seiner jetzigen Form nicht die nachlassende Leistungsfähigkeit langjährig Beschäftigter berücksichtigt. Insbesondere der Personenkreis von kognitiv eingeschränkten Mitarbeitern baue in seiner Arbeitsleistung oft dramatisch ab. Hier seien die 30 Prozent Minderleistungsausgleich bei weitem nicht auskömmlich. Dieses Problem könne sich auch auf Menschen mit einer körperlichen Behinderung beziehen, da diese auf Grund Ihrer Behinderung oft unergonomische Bewegungen ausführen müssen, die beim Älterwerden zu Verschleißerscheinungen führen.

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