Land sagt Finanzierung von dezentralem Werkstattkonzept zu

Lange Zeit sah es so aus, als müsste die gpe ihr sozialraumorientiertes Werkstattkonzept aufgeben – weil das Land die Pachtkosten für dezentrale Standorte in vollem Umfang der wirtschaftlichen Betätigung zurechnete und damit die Pachtkosten nicht mehr im Vergütungssatz für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung anerkannte. Jetzt haben sich Land und gpe auf eine neue Form der Finanzierung geeinigt. Für die Kunstwerkstatt BUNT kommt diese Lösung zu spät. Der Pachtvertrag musste bereits gekündigt werden, die Abteilung befindet sich in der Auflösung.

Um die sozialräumliche Organisationsstruktur der Einrichtungen zu erhalten, haben die gpe und das Sozialministerium die Möglichkeit individueller Finanzierungsvereinbarungen im neuen Bundesteilhabegesetz genutzt und für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 entsprechende Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Kürzungen der Leistungsvergütungen und somit der Angebote der gpe konnten dadurch verhindert werden.  Nach Gesprächen zwischen dem Sozialministerium und der gpe wird eine entsprechende Vereinbarung auch für das Jahr 2023 angestrebt.

Für das Jahr 2024 und die darauffolgenden Jahre beabsichtigen das Land und die gpe, durch sogenannte „Abweichende Zielvereinbarungen“ nach dem neuen Teilhaberecht (§ 132 SGB IX) neue Wege bei der Organisations- und Angebotsstruktur zu beschreiten und passgenaue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu schließen.

„Wir sind zufrieden mit dieser Lösung“, erklärt gpe-Geschäftsführer Jörg Greis. „Die Zusage bedeutet, dass wir unser Konzept, das deutschlandweit gelobt wird, weiterführen können.“ Zu dem Zeitpunkt, als die Verlängerung des Pachtvertrags für die Kunstwerkstatt BUNT anstand, seien aus dem MASTD negative Signale zur Finanzierung gekommen, so dass der Vertrag aus wirtschaftlicher Verantwortung gegenüber dem Gesamtunternehmen gekündigt werden musste. Mit den Beschäftigten wurden Gespräche geführt, um andere Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der gpe zu finden, ebenso mit den Fachanleiter*innen. „Niemand muss die gpe deswegen verlassen", betont Greis. Das kreative Potenzial der BUNT-Beschäftigten soll in Zukunft in entsprechenden arbeitsbegleitenden Angeboten zur Geltung kommen. Hier versuche man, schnellstmöglich neue Formate zu entwickeln.

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CAP-Märkte der gpe in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen

Die gpe muss aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die CAP-Märkte in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen.

Gestiegene Lebensmittelpreise führten bundesweit zu einem verändertem Konsumentenverhalten. Es werden zunehmend „Whitelabel“ Produkte, also Eigenmarken, gekauft. Damit sinkt die Gewinnmarge. Bei gleichbleibenden Wert des Einkaufsbons, aber kontinuierlich sinkenden Kundenzahlen und steigenden Energie- und Lohnkosten, entsteht ein erhebliches Defizit. Dies macht es der gpe unmöglich, die Märkte weiterhin als Inklusionsbetriebe zu betreiben.

Mit Vorlage des wirtschaftlichen Halbjahresergebnisses, welches für beide CAP-Märkte jeweils ein Defizit im sechsstelligen Bereich ausweist, musste die Entscheidung getroffen werden, diese zu schließen.

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit besonderem sozialen Auftrag. Sie unterliegen den ganz normalen marktwirtwirtschaftlichen Gegebenheiten. Zwischen 25 % und 50 % des Personals sind Menschen mit Behinderung. Inklusionsbetriebe haben daher oftmals einen höheren Personaleinsatz, da nicht alle Mitarbeiter mit Behinderung die volle Arbeitsleistung erbringen können.

Den Mitarbeitenden des CAP-Marktes Jugenheim wurde dieser Entschluss Ende  Juli mitgeteilt, die Schließung erfolgt zum 31.10.24.

Seit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe stehen die Mitarbeitenden täglich unter Druck, sich vor Kunden rechtfertigen zu müssen. Zudem werden sie mit Gerüchten und Spekulationen konfrontiert, wie beispielsweise, dass der Markt bewusst nicht mehr vollständig beliefert werde, wenn mal ein Artikel ausgeht, oder dass technische Mängel absichtlich nicht behoben würden. Dies führt zu einer zusätzlichen und erheblichen Belastung für die Mitarbeitenden, die sich selbstverständlich Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen.

Um eine solche Situation in Weisenau zu vermeiden, haben wir uns entschieden, die Mitarbeitenden zeitnah vor der Schließung zu informieren. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem klar war, dass für alle eine Weiterbeschäftigung innerhalb der gpe gesichert werden kann. Diese Entscheidung trägt dazu bei, den psychischen Druck auf unsere Mitarbeitenden zu minimieren und ihnen gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass sie auch weiterhin ein Teil unseres Unternehmens bleiben werden. Es wird daher keine betriebsbedingten Kündigungen geben.

Als gpe sind wir immer bestrebt neue Arbeitsplätze für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zu generieren und zu schaffen. Die Schließung von Betriebsstätten ist auch für uns ein sehr schwerer Schritt.