Neue Kantine in der Kreisverwaltung: Landrat Claus Schick eröffnet „Karlchen“

Wie man isst, so arbeitet man – und beides sollte jeweils gründlich sein. Mit dem „Karlchen“ eröffnete Landrat Claus Schick die neue Kantine der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. „Ich freue mich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung nun wieder die Möglichkeit haben in entspannter Atmosphäre ihre Mittagspause mit gutem Essen verbringen zu können“, so Landrat Schick. Daneben wird die Kantine auch für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet sein.

Der Name „Karlchen“ ist eine Anlehnung an das Restaurant „Karl“, welches nur wenige Schritte von der Kreisverwaltung entfernt am neuen Weiterbildungszentrum (WBZ) sein zuhause hat und auch die Bewirtung der neuen Kantine der Kreisverwaltung übernimmt. Beide Betriebe sind Inklusionsbetriebe und werden von der Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen (gpe) betrieben. „Wir haben tolle Erfahrungen mit der gpe als Caterer gemacht, sowohl was die Qualität der Speisen als auch das Miteinander angeht“, so Ute Breivogel, Büroleitern der Kreisverwaltung. Als Schulträger hat der Kreis die gpe bereits an vier Schulen mit der Mittagsverpflegung beauftragt.

„Wir vom ‚Karl‘ sind stolz, dass wir die Verwaltung und Politik des Kreises bewirten dürfen und freuen uns, wenn wir mit unserem frischen und reichhaltigen Mittagstisch unsere Gäste glücklichen machen können“, lautet das Fazit von Küchenchef Christopher Granadoz Ruiz zur Eröffnung der Kantine. „Das „Karlchen“ soll ein ausgewogenes Speisenangebot zu einem attraktiven Preis für Angestellte der Kreisverwaltung und deren Gäste ermöglichen. Daneben soll es aber auch soziale Begegnung zulassen und Erholungsraum sein“, beschreibt Alexander Tränkmann, gpe-Geschäftsbereichsleiter für gastronomische Inklusionsbetriebe, das grundlegende Konzept.

Die Betriebe der gpe zeichnen sich dadurch aus, dass sie dauerhaft einem Anteil von 25 bis 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung beschäftigen, dabei aber Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes sind. Ziel ist es dabei Menschen mit vorwiegend psychischen Behinderungen und Erkrankungen aus dem Raum Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen zu unterstützen.

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CAP-Märkte der gpe in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen

Die gpe muss aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die CAP-Märkte in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen.

Gestiegene Lebensmittelpreise führten bundesweit zu einem verändertem Konsumentenverhalten. Es werden zunehmend „Whitelabel“ Produkte, also Eigenmarken, gekauft. Damit sinkt die Gewinnmarge. Bei gleichbleibenden Wert des Einkaufsbons, aber kontinuierlich sinkenden Kundenzahlen und steigenden Energie- und Lohnkosten, entsteht ein erhebliches Defizit. Dies macht es der gpe unmöglich, die Märkte weiterhin als Inklusionsbetriebe zu betreiben.

Mit Vorlage des wirtschaftlichen Halbjahresergebnisses, welches für beide CAP-Märkte jeweils ein Defizit im sechsstelligen Bereich ausweist, musste die Entscheidung getroffen werden, diese zu schließen.

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit besonderem sozialen Auftrag. Sie unterliegen den ganz normalen marktwirtwirtschaftlichen Gegebenheiten. Zwischen 25 % und 50 % des Personals sind Menschen mit Behinderung. Inklusionsbetriebe haben daher oftmals einen höheren Personaleinsatz, da nicht alle Mitarbeiter mit Behinderung die volle Arbeitsleistung erbringen können.

Den Mitarbeitenden des CAP-Marktes Jugenheim wurde dieser Entschluss Ende  Juli mitgeteilt, die Schließung erfolgt zum 31.10.24.

Seit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe stehen die Mitarbeitenden täglich unter Druck, sich vor Kunden rechtfertigen zu müssen. Zudem werden sie mit Gerüchten und Spekulationen konfrontiert, wie beispielsweise, dass der Markt bewusst nicht mehr vollständig beliefert werde, wenn mal ein Artikel ausgeht, oder dass technische Mängel absichtlich nicht behoben würden. Dies führt zu einer zusätzlichen und erheblichen Belastung für die Mitarbeitenden, die sich selbstverständlich Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen.

Um eine solche Situation in Weisenau zu vermeiden, haben wir uns entschieden, die Mitarbeitenden zeitnah vor der Schließung zu informieren. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem klar war, dass für alle eine Weiterbeschäftigung innerhalb der gpe gesichert werden kann. Diese Entscheidung trägt dazu bei, den psychischen Druck auf unsere Mitarbeitenden zu minimieren und ihnen gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass sie auch weiterhin ein Teil unseres Unternehmens bleiben werden. Es wird daher keine betriebsbedingten Kündigungen geben.

Als gpe sind wir immer bestrebt neue Arbeitsplätze für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zu generieren und zu schaffen. Die Schließung von Betriebsstätten ist auch für uns ein sehr schwerer Schritt.