Projekt „Kommune Inklusiv in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm“ wird verstetigt

„Mit der einstimmigen Entscheidung im Rat der Verbandsgemeinde für die Verstetigung dieses Vorhabens ist ein Meilenstein erreicht. Es zeigt, dass Kommune Inklusiv Wirkung erzeugt und dass wir damit nachhaltig die Lebensbedingungen in den Kommunen verbessern können“, ergänzte Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch.

Die Aktion Mensch hatte vor fünf Jahren ein Förderprogramm aufgelegt und die Verbandsgemeinde Nieder-Olm war mit vier weiteren Kommunen aus einem Bewerbungspool von 129 Kommunen ausgewählt worden. Das Familienministerium begleitete und förderte ebenfalls dieses Projekt.

„Ich freue mich ganz besonders mit allen Beteiligten und Mitwirkenden, dass die Verbandsgemeinde Nieder-Olm in Kooperation mit so vielen verschiedenen Partnerinnen und Partnern sowie Institutionen zu einem so guten und dauerhaften Ergebnis gekommen ist“, sagte Ministerin Katharina Binz. „Das einstimmige Ergebnis im Rat der Verbandsgemeinde zeigt, wie überzeugend das Projekt gearbeitet hat“, so die Ministerin weiter.

Bürgermeister Spiegler: „Inklusion ist ein Konzept, das übersetzt werden muss in die Alltagspraxis. Wir erklären, was wir meinen und wollen. Im Grunde ist das ganz einfach: Wir alle, ausnahmslos, werden früher oder später vor der Frage stehen, wie wir weiter teilhaben und mitgestalten können, wenn wir älter geworden sind und sich unsere Möglichkeiten deshalb einschränken. Der Kern der Inklusion ist, dass alle gemeint sind, dass es alle betrifft und dass aus diesem Grund alle mitreden und mitgestalten sollen. Wir wollen aufhören, die Menschen an die Umstände und Rahmenbedingungen anzupassen. Im Gegenteil: Wir beginnen konsequent damit, die Bedingungen an die Menschen anzupassen. Das ist für uns Inklusion“, fasst Bürgermeister Spiegler zusammen. „Das ist unabhängig davon, aus welchem Bereich eine Beschränkung von Teilhabemöglichkeiten kommt. Egal wie alt jemand ist oder wie gesundheitlich fit, egal, ob ein Mensch eine Beeinträchtigung hat oder nicht, wo jemand herkommt, welche Sprache der Mensch spricht, welchem Geschlecht sich eine Person zugehörig fühlt, ob man einen Glauben oder eine Weltanschauung hat oder nicht, ob man schon lange oder erst kurze Zeit in unserer Verbandsgemeinde lebt, in welcher Familien- oder Lebensform man lebt, für alle gilt der Anspruch der Teilhabe. Denn Teilhabe und Zugehörigkeit sind Grundbedürfnisse, die den Menschen ausmachen.“

Am Ende der Förderphase durch die Aktion Mensch wird die Projektarbeit in die Verstetigung überführt und voraussichtlich ab Januar 2023 auf dauerhaft gestellt. Ansprechpartner:in: Annette Hambach-Spiegler, Abteilungsleiterin, Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Abteilung 2 – Bürgerdienste, Tel.: +49 (6136) 69-12100

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