gpe für Unternehmen
Wie Sie mit der gpe zusammenarbeiten können, welche Dienstleistungen die gpe für Sie erbringen kann und wie wir voneinander profitieren.

Dienstleistungen aus der WfbM und den Inklusionsbetrieben der gpe

Die Dienstleistungen der gpe sind professionell, hochwertig und fair kalkuliert. Mit dem Einkauf von Dienstleistungen schaffen und erhalten Sie Arbeitsplätze für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung.

Das Nähwerk (Schneiderei)

Das „Nähwerk“ bietet Änderungen und Neuanfertigungen an. Fachliche Beratung, individuelle Lösungen und professionelle Verarbeitung sorgen für die Zufriedenheit der Kundschaft.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf Spiel- und Therapieartikeln.

Unsere Kunden sind u.a. Gastronomiebetriebe, Praxen, Kindergärten und Schulen.

Unser Angebot für Sie:

  • maßgefertigte Kleidung (z.B. Hosen, Westen und Blusen)
  • Wohnaccessoires (z.B. Kissen, Tischdecken, Vorhänge und Überzüge)
  • Spiel- und Therapieartikel

 

Hier finden Sie uns:

Das Nähwerk
Kaiserstraße 32 | 55116 Mainz

Öffnungszeiten:
Mo – Do 8.00 – 12.00 und 12.45 – 16.00 Uhr
Fr 8.00 – 12.30 und 13.15 – 14.00 Uhr

Kontakt:
Edith Baumann, Andrea Knell, Lara Isenbügel
Telefon 0 61 31 / 219 75 97
E-Mail schreiben

Unsere Preisliste finden Sie hier zum Download

So reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe

Das gpe ServiceCenter ist eine nach §142 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Arbeitgeber, die zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können durch die Auftragsvergabe an einen der ServiceCenter-Bereiche 50% der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistungen von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe absetzen.

Wer muss Ausgleichsabgabe zahlen? 

Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die weniger als 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter/innen besetzen (vgl. SGB IX). Pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz beträgt diese zur Zeit 260 € im Monat.

Gesetzliche Regelung der Ausgleichsabgabe 

  • 77 SGB IX Ausgleichsabgabe

(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe.

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

(2) Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz

105 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz (derzeit 5 Prozent)

180 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

260 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent

(Stand 31.8.2015) 

Textil- und Wäschepflege

Die beiden Textil- und Wäschepflegebetriebe der gpe Mainz pflegen alle waschbaren Arten von Textilien hygienisch einwandfrei, schnell, schonend, preisgünstig und absolut zuverlässig: vom handgestärkten und -gebügelten Hemd über Arbeitsbekleidung bis zur kompletten Tisch- und Bettwäsche von Hotels.

Beide Betriebe sind RABC-zertifiziert.

Zu unseren Kunden gehören Industrie- und Handwerksbetriebe, Handel, Gastronomiebetriebe, Hotels und öffentliche Einrichtungen.

Unser Angebot für Sie:

  • Abhol- und Lieferservice
  • Fleckentfernung, Ausbesserungsarbeiten
  • Waschen nach RABC-Richtlinien
  • Mangeln nach Hotelstandard, Bügeln von Hand, Finishen
  • Sortieren, Zusammenlegen

Bitte beachten Sie: Bis auf Weiteres können wir keine reine Mangel- oder Bügelwäsche annehmen. Weitere Informationen

Wäsche- und Textilpflege der gpe Mainz, Standort Mainz-Drais

Seminarstraße 4 | 55127 Mainz
im Seniorenzentrum Maria Königin

Öffnungszeiten:
Mo 7.00 – 15.00 Uhr
Di bis Fr. 7.00 – 14.00 Uhr

Kontakt:
Telefon 0 61 31 / 9 06 05 95
E-Mail schreiben

 

Wäsche- und Textilpflege der gpe Mainz, Standort Ingelheim

Mainzer Straße 28 | 55218 Ingelheim

Öffnungszeiten:
Mo – Fr 7.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Kontakt:
Telefon 0 61 32 / 5 15 15 62
E-Mail schreiben

 

So reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe

Das gpe ServiceCenter ist eine nach §142 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Arbeitgeber, die zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können durch die Auftragsvergabe an einen der ServiceCenter-Bereiche 50% der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistungen von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe absetzen.

Wer muss Ausgleichsabgabe zahlen? 

Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die weniger als 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter*innen besetzen (vgl. SGB IX). Pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz beträgt diese zur Zeit 260 € im Monat.

Gesetzliche Regelung der Ausgleichsabgabe 

  • 77 SGB IX Ausgleichsabgabe

(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe.

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

(2) Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz

105 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz (derzeit 5 Prozent)

180 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

260 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent

(Stand 31.8.2015) 

druck+schick’s · Druck, Mailingservice, Buchbinderei

Der Druck- und Mailingservice von druck+schick’s bietet den kompletten Service, um Informationen zuverlässig und effektiv zur Zielgruppe zu bringen: von der Gestaltung der Drucksachen über den Druck bis zum Versand. Selbstverständlich sind auch Teilleistungen buchbar.

Je nach Auflage drucken wir auf Offset- oder Digitalmaschinen. Die Weiterverarbeitung kann aus einfachen Falz-, Kuvertier- und Frankierarbeiten bestehen oder aus der aufwändigen Zusammenführung von verschiedenen Drucksachen.

Zu unseren Kunden gehören Unternehmen jeder Größe, Behörden, Vereine und Initiativen.

Unser Angebot für Sie:

  • Gestaltung von Geschäftspapieren, Flyern und anderen Werbematerialien
  • Digital- und Offsetdruck
  • Serienbrief- und Serienetikettendruck
  • Heften, Falzen
  • Kuvertieren, Etikettieren
  • Frankieren, Versenden
  • Konfektionieren
  • Mailingservice
  • Bindearbeiten
  • Sonderpreise für Großaufträge


Hier finden Sie uns:
druck+schick’s der gpe Mainz
Mombacher Straße 78 | 55122 Mainz

Öffnungszeiten:
Mo – Do 8.00 – 16.00 Uhr
Fr 8.00 – 14.00 Uhr

Kontakt:

Telefon 0 61 31 / 3 04 58 -15
E-Mail schreiben

 

Die Buchbinderei bietet klassische Bindearbeiten, Buchreparaturen und attraktive Produkte aus Kunstpapier an.

Zu unseren Kunden gehören Studierende, Akademiker, Universitätsangestellte, Privatpersonen und Unternehmen.

Unser Angebot für Sie:

  • Binden von Büchern und Broschuren
  • Binden von Fachzeitschriften
  • Prägungen, Buchreparaturen
  • Karten
  • Fotoalben, Ordner, Mappen
  • Kisten und Mini-Kommoden


Hier finden Sie uns:
Buchbinderei der gpe Mainz
Mombacher Straße 78 | 55122 Mainz

Öffnungszeiten:
Mo – Do 8.00 – 16.00 Uhr
Fr 8.00 – 14.00 Uhr

Kontakt:
Telefon 0 61 31 / 3 04 58 13 oder
E-Mail schreiben

So reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe

Das gpe ServiceCenter ist eine nach §142 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Arbeitgeber, die zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können durch die Auftragsvergabe an einen der ServiceCenter-Bereiche 50% der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistungen von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe absetzen.

Wer muss Ausgleichsabgabe zahlen? 

Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die weniger als 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter*innen besetzen (vgl. SGB IX). Pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz beträgt diese zur Zeit 260 € im Monat.

Gesetzliche Regelung der Ausgleichsabgabe 

  • 77 SGB IX Ausgleichsabgabe

(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe.

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

(2) Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz

105 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz (derzeit 5 Prozent)

180 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

260 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent

(Stand 31.8.2015) 

Montage- und Verpackungsservice

Der Montage- und Verpackungsservice der gpe montiert, konfektioniert, verpackt und versendet – exakt abgestimmt auf die Betriebsabläufe der Kunden. Wir unterstützen Sie bei Engpässen, übernehmen dauerhaft Zuarbeiten und sorgen dafür, dass Aussendungen gut ankommen – etwa im Katalog- oder Musterversand.

Unsere Stärken sind individuelle Spezialaufträge sowie kleine und mittlere Auftragsvolumen.

Zu unseren Kunden gehören Unternehmen jeder Größe, Behörden, Vereine und Initiativen.

Unser Angebot für Sie:

  • sorgfältige, präzise Montage von Kleinteilen
  • saubere, ordentliche Verpackung
  • Abhol- und Lieferservice
  • Beschriften, Etikettieren, Falzen
  • Prüfen, Sortieren, Testen
  • Konfektionieren, Abfüllen
  • Versenden (national und international), Verteilen
  • Lagern


Hier finden Sie uns:

Montage- und Verpackungsservice der gpe Mainz

Standort Dekan-Laist-Straße 13 | 55129 Mainz
Fabian Parensen, Thoralf Heisler
Telefon 0 61 31 / 48 957- 13/14/15
Fax 0 61 31 / 48 957 - 98
E-Mail schreiben

Standort Galileo-Galilei-Straße 9 a | 55129 Mainz
Marina Sachsse, Georg Lenz
Telefon 0 61 31 / 66 940 - 35
Fax 0 61 31 / 66 940 - 15
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:
Mo – Do 8.00 – 16.00 Uhr
Fr 8.00 – 14.00 Uhr

So reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe

Das gpe ServiceCenter ist eine nach §142 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Arbeitgeber, die zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können durch die Auftragsvergabe an einen der ServiceCenter-Bereiche 50% der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistungen von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe absetzen.

Wer muss Ausgleichsabgabe zahlen? 

Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die weniger als 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter*innen besetzen (vgl. SGB IX). Pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz beträgt diese zur Zeit 260 € im Monat.

Gesetzliche Regelung der Ausgleichsabgabe 

  • 77 SGB IX Ausgleichsabgabe

(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe.

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

(2) Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz

105 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz (derzeit 5 Prozent)

180 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

260 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent

(Stand 31.8.2015) 

Campus-DL– Bürodienstleistungen nach Maß

Das Team von Campus Dienstleistungen erledigt all die wichtigen Nebensachen, ohne die ein Unternehmen nicht funktioniert: von der  Vorbereitung von Rechnungen für die Buchhaltung bis zur Verwaltung von Urlaubsanträgen für die Personalabteilung. Und das ist noch lange nicht alles, was die insgesamt 17 Mitarbeiter/innen an Dienstleistungen erbringen… 

Unser Angebot für Sie:

  • Drucken von Preisschildern, Speiseplänen, Terminplanern, Aushängen u.v.m.
  • Herstellen von Arbeitsunterlagen
  • Erfassen und Vorbereiten von Daten und Dokumenten für die Buchhaltung
  • Internetrecherchen aller Art
  • allgemeine Schreibarbeiten
  • Erstellung und Bearbeitung von PowerPoint- Präsentationen oder Excel-Tabellen


Hier finden Sie uns:
Campus-Dienstleistungen
Galileo-Galilei-Str. 9a | 55129 Mainz 

Öffnungszeiten:
Mo – Do.: 8.30 – 16.00 Uhr
Fr.: 8.30 – 14.00 Uhr

Kontakt:
Telefon 0 61 31 / 66 940 39
E-Mail schreiben

So reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe

Das gpe ServiceCenter ist eine nach §142 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Arbeitgeber, die zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können durch die Auftragsvergabe an einen der ServiceCenter-Bereiche 50% der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistungen von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe absetzen.

Wer muss Ausgleichsabgabe zahlen? 

Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die weniger als 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter*innen besetzen (vgl. SGB IX). Pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz beträgt diese zur Zeit 260 € im Monat.

Gesetzliche Regelung der Ausgleichsabgabe 

  • 77 SGB IX Ausgleichsabgabe

(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe.

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

(2) Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz

105 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz (derzeit 5 Prozent)

180 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

260 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent

(Stand 31.8.2015) 

Übernachtung, Tagung, Firmenfeier

Das Hotel INNdependence liegt verkehrsgünstig im Mainzer Grüngürtel und nah zu allen wichtigen Zielen des Rhein-Main-Gebiets. Nur 20 Minuten vom Frankfurter Flughafen entfernt bietet es komfortable Zimmer und bestens ausgestattete Tagungsräume.

Hotel INNdependence ist ein Inklusionsbetrieb der gpe Mainz. Das heißt: Im Team arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung. Mit Ihrem Aufenthalt im Hotel INNdependence schaffen Sie echten sozialen Mehrwert – und erhalten eine engagierte und überzeugende Dienstleistung.

Unser Angebot für Sie:

Übernachten im Hotel INNdependence

  • 32 Zimmer (Standard / deLuxe), 14 barrierrefrei
  • kostenfreies W-LAN überall
  • kostenfreies Mineralwasser im Zimmer
  • Frühstücksbüffet, Mittagstisch,
  • Buffets nach Vorbestellung (ab 20 Personen)


Tagen
im Hotel INNdependence

  • flexible Veranstaltungsräume mit moderner Technik
  • Lounge-Bereiche mit Kaffee- und Snack-Bar
  • persönlicher Service während der Veranstaltung

Mehr Info:

Hotel INNdependence

Verfügbarkeit für Übernachtungen prüfen

Hier finden Sie uns:

Hotel INNdependence
Gleiwitzer Straße 4 | 55131 Mainz
Telefon 0 61 31 / 25 05 38-0
E-Mail schreiben

Präsentkörbe, Geschenkgutscheine, Lieferservice

Die beiden Bio-Märkte der gpe, natürlich Mainz und natürlich Ingelheim beliefern Firmen und Behörden.

Wir stellen uns auf Ihre Wünsche ein und bieten Ihnen ein umfangreiches Sortiment. Gerne übernehmen wir auch das Catering für kleinere Veranstaltungen, Meetings, Besprechungen u.ä. im Tagesverlauf.

natürlich sind Inklusionsbetriebe der gpe Mainz. Das heißt: In unserem Team arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung. Mit Ihrem Einkauf schaffen Sie echten sozialen Mehrwert – und ein Plus für Ihr Unternehmen.

Unser Angebot für Sie:

Verpflegung / Catering

  • Tee- und Kaffeeauswahl aus fairem Handel für Ihre Teeküche
  • Bio-Säfte, Limonaden und andere Getränke
  • Kleingebäck (frisch oder verpackt), Obstkörbe
  • kalte Platten, frisch belegte Brötchen
  • täglich frische, selbstgemachte Suppen als Mittagstisch


Präsente

  • individuell zusammengestellte Präsentkörbe in verschiedenen Größen
  • Geschenkgutscheine ab 5 Euro
  • Warengutscheine, z.B. für Mitarbeiter/innen


Mehr erfahren:

Zur Website natürlich Bio-Märkte

Zur Website CAP-Märkte


Hier finden Sie uns:

natürlich mainz · Bioladen & Bistro
Josefsstraße 65 | 55118 Mainz
Kontakt:
Telefon 0 61 31 / 61 49 76
E-Mail schreiben

natürlich ingelheim · Bioladen & Bistro
Mainzer Straße 26 | 55218 Ingelheim
Kontakt:
Telefon 0 61 32 / 51 51 54-0
E-Mail schreiben

 

Catering

Catering für Meetings oder kleinere Veranstaltungen erhalten Sie tagsüber nach Absprache bei den natürlich Bio-Märkten

Catering für Meetings und kleinere Veranstaltungen

  • Canapées, Gebäck, Obstkorb u.ä.
  • für eine individuelle Personenzahl


natürlich mainz
 · Bioladen & Bistro
Josefsstraße 65 | 55118 Mainz
Telefon 0 61 31 / 61 49 76
E-Mail schreiben
Zur Website

natürlich ingelheim · Bioladen & Bistro
Mainzer Straße 26 | 55218 Ingelheim
Telefon 0 61 32 / 51 51 54-0
E-Mail schreiben
Zur Website

 

Ausgleichsabgabe bei Catering

Wenn Sie die Dienstleistungen der INN-Küche in Anspruch nehmen, reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe

Das gpe ServiceCenter ist eine nach §142 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Arbeitgeber, die zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können durch die Auftragsvergabe an einen der ServiceCenter-Bereiche 50% der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistungen von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe absetzen.

Wer muss Ausgleichsabgabe zahlen? 

Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die weniger als 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter*innen besetzen (vgl. SGB IX). Pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz beträgt diese zur Zeit 260 € im Monat.

Gesetzliche Regelung der Ausgleichsabgabe 

  • 77 SGB IX Ausgleichsabgabe

(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe.

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

(2) Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz

105 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz (derzeit 5 Prozent)

180 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

260 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent

(Stand 31.8.2015)