Tutorial: „Richtig online bewerben“

Als Sozialunternehmen liegt uns nicht nur das Wohl der Menschen am Herzen. Vielmehr setzten wir uns auch für Nachhaltigkeit und Umweltschutz ein, weshalb wir nach Möglichkeit auf Papier verzichten. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, sich direkt via E-Mail bei uns zu bewerben. Doch wie sieht die richtige Online-Bewerbung eigentlich aus? Das folgende Tutorial soll Ihnen auf einfache Weise helfen, Fehler zu vermeiden um somit gleich bei Ihrem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber zu punkten.

1. Aufbau

Grundsätzlich besteht eine Online-Bewerbung aus zwei Teilen: Der E-Mail an den Empfänger (in unserem Fall personal@gpe-mainz.de) sowie eine pdf-Datei im Anhang.

2. Die richtige Absender-E-Mail-Adresse

Die Wahl der richtigen Absender-E-Mail-Adresse ist sehr wichtig. Bestenfalls beinhaltet die E-Mail-Adresse, von der Sie Ihre Online-Bewerbungen abschicken, Ihren richtigen Namen. So wirken Sie nicht nur seriös, sondern erleichtern dem zuständigen Personalverantwortlichen auch die richtige Zuordnung.

Beispiel: max.mustermann@muster.de


Falls Ihr Name bei Ihrem Wunschanbieter schon vergeben ist, bietet sich an, Ihr Geburtsjahr oder Geburtstag und –monat hinter den Namen zu setzen.

Beispiel: max.mustermann1988@muster.de (Geburtsjahr 1988 hinter dem Namen) oder max.mustermann3005@muster.de (Geburtstag- und monat 30.05. hinter dem Namen)

Ein schlechte Wahl ist eine E-Mail-Adresse, die Sie mit einem „Kosenamen“ versehen haben (z.B. E-mail-Absender wäre schnucki2070@muster.de oder schlumpf16@muster.de).

Vergessen Sie nicht, regelmäßig in den Posteingang Ihrer E-Mail-Adresse zu schauen. Möglicherweise erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und sämtliche Informationen über den weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens. Wenn es für Sie gut läuft, erhalten Sie auf diesem Weg eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

3. Die Bewerbungs-E-Mail

Ihre E-Mail beginnt bereits mit der Wahl des richtigen Betreffs. Vermeiden sollten Sie Formulierungen wie „Meine Bewerbung“ oder „Unterlagen“. Der Inhalt der Betreffzeile sollte Ihren Namen, die ausgeschriebene Stelle sowie, falls vorhanden, die Kennziffer der ausgeschriebenen Stelle beinhalten.
Beispiel: Max Mustermann, Bewerbung als Sozialpädagoge, GSC-12345-2016

Als nächstes folgt der textliche Inhalt Ihrer Bewerbungs-E-Mail. Verzichten Sie auf Einzeiler wie „Anbei meine Bewerbungsunterlagen“. Vielmehr bietet sich an, das Textfeld der E-Mail direkt als Anschreiben zu nutzen. Dabei sollte der Umfang nicht länger als eine Din-A4 Seite sein.

Tipp: Versuchen Sie, Ihr Anschreiben an den Adressaten anzupassen. Machen Sie also deutlich, warum gerade Sie für die ausgeschriebene Stelle die richtige Person sind. Zeigen Sie konkrete Verbindungen zwischen Ihren Interessen und Erfahrungen mit dem Unternehmen und erwähnen Sie, wie Sie auf die Stelle aufmerksam wurden.

4. Das Dokument im Anhang

In den Anhang Ihrer Online-Bewerbung gehören Lebenslauf, Schul-/Hochschulzeugnisse sowie gegebenenfalls Arbeitszeugnisse Ihrer bisherigen Arbeitgeber. Sie sollten alle Dokumente sauber und gerade einscannen und zu einer pdf-Datei zusammenfassen (für letzteres gibt es viele kostenlose Programme im Internet). Die Dateigröße sollte dabei nicht mehr als 10MB betragen.

Wenn Sie möchten, fügen Sie in Ihren Lebenslauf ein gutes Foto von von sich ein. Das Foto ist keine Pflicht, macht aber sicher einen sympathischen Eindruck. Aber denken Sie daran: Freizeitfotos sind nicht geeignet! Ein Deckblatt ist bei Online-Bewerbungen im Gegensatz zu klassischen Bewerbungen nicht notwendig. Die Angaben in Ihrem Lebenslauf müssen der Wahrheit entsprechen, klar gegliedert sein und Ihren Werdegang chronologisch absteigend auflisten. Lücken sollten Sie vermeiden. Hier sind Angaben über Auslandsaufenthalte bzw. Zeiten der Orientierung sinnvoller.  

Beispiel: Beginnen Sie mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und Ihrer Anschrift sowie sämtlicher Kontaktdaten. Wichtig für Ihren möglichen zukünftigen Arbeitgeber ist, dass er diese Angaben auf „einen Blick“ finden kann. Als nächstes folgt die Auflistung Ihrer Ausbildung (beginnen Sie hier mit der letzten Schule und schließen mit der Grundschule ab). Danach folgen in Stichpunkten aufgelistet Ihr (falls vorhanden) beruflicher Werdegang (aktueller/letzter Arbeitgeber zuerst), praktische Erfahrungen (z.B. Praktika oder FSJ), Ihre allgemeinen Kenntnisse (z.B. EDV), Ihre Sprachkenntnisse sowie Sonstiges (z.B. Führerscheinklasse, ehrenamtliche Tätigkeiten, etc.).

In der Regel gilt, dass Ihre elektronische Bewerbung genau wie eine Bewerbungsmappe in Papierform Ihre Persönlichkeit widerspiegeln sollte und für einen potenziellen Arbeitergeber auf den „ersten Blick positiv ins Auge“ fallen sollte.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

CAP-Märkte der gpe in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen

Die gpe muss aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die CAP-Märkte in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen.

Gestiegene Lebensmittelpreise führten bundesweit zu einem verändertem Konsumentenverhalten. Es werden zunehmend „Whitelabel“ Produkte, also Eigenmarken, gekauft. Damit sinkt die Gewinnmarge. Bei gleichbleibenden Wert des Einkaufsbons, aber kontinuierlich sinkenden Kundenzahlen und steigenden Energie- und Lohnkosten, entsteht ein erhebliches Defizit. Dies macht es der gpe unmöglich, die Märkte weiterhin als Inklusionsbetriebe zu betreiben.

Mit Vorlage des wirtschaftlichen Halbjahresergebnisses, welches für beide CAP-Märkte jeweils ein Defizit im sechsstelligen Bereich ausweist, musste die Entscheidung getroffen werden, diese zu schließen.

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit besonderem sozialen Auftrag. Sie unterliegen den ganz normalen marktwirtwirtschaftlichen Gegebenheiten. Zwischen 25 % und 50 % des Personals sind Menschen mit Behinderung. Inklusionsbetriebe haben daher oftmals einen höheren Personaleinsatz, da nicht alle Mitarbeiter mit Behinderung die volle Arbeitsleistung erbringen können.

Den Mitarbeitenden des CAP-Marktes Jugenheim wurde dieser Entschluss Ende  Juli mitgeteilt, die Schließung erfolgt zum 31.10.24.

Seit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe stehen die Mitarbeitenden täglich unter Druck, sich vor Kunden rechtfertigen zu müssen. Zudem werden sie mit Gerüchten und Spekulationen konfrontiert, wie beispielsweise, dass der Markt bewusst nicht mehr vollständig beliefert werde, wenn mal ein Artikel ausgeht, oder dass technische Mängel absichtlich nicht behoben würden. Dies führt zu einer zusätzlichen und erheblichen Belastung für die Mitarbeitenden, die sich selbstverständlich Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen.

Um eine solche Situation in Weisenau zu vermeiden, haben wir uns entschieden, die Mitarbeitenden zeitnah vor der Schließung zu informieren. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem klar war, dass für alle eine Weiterbeschäftigung innerhalb der gpe gesichert werden kann. Diese Entscheidung trägt dazu bei, den psychischen Druck auf unsere Mitarbeitenden zu minimieren und ihnen gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass sie auch weiterhin ein Teil unseres Unternehmens bleiben werden. Es wird daher keine betriebsbedingten Kündigungen geben.

Als gpe sind wir immer bestrebt neue Arbeitsplätze für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zu generieren und zu schaffen. Die Schließung von Betriebsstätten ist auch für uns ein sehr schwerer Schritt.