Glossar

Unser Glossar ist ein fortlaufendes Projekt mit dem Ziel, Fachbegriffe, die Ihnen auf unseren Seiten begegnen, besser verständlich zu machen.

A

Abhängigkeit

Abhängigkeit wird umgangssprachlich auch Sucht genannt und bezeichnet das unbezwingbare Verlangen nach einer Substanz (stoffgebunden) oder Verhaltensweisen (stoffungebunden). Durch die Einnahme eines Stoffes möchte die Person sich sicher fühlen oder ein Missempfinden beseitigen.  Bei einer stoffungebundenen Abhängigkeit hat ein Mensch  den Drang eine bestimmte Tätigkeit auszuüben (z.B. spielen, putzen, arbeiten, etc).

ADHS

Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung ist ein Störung des Verhaltens und der Emotionen, die im Kindesalter beginnt. Betroffene haben Schwierigkeiten aufmerksam zu sein und sich zu konzentrieren, sie können ihr Verhalten nur schwer steuern und sind häufig impulsiv.  Da es sich um eine psychische Entwicklungsstörung handelt, bestehen Symptome bereits im Kindesalter und sind so schwer, dass sie zu deutlichen Beeinträchtigungen in mehreren Lebensbereichen führen. Die Erkrankung kann sich im Jugend- und Erwachsenenalter fortsetzen. Es gibt verschiedene Behandlungsstrategien wie z.B.: Medikamente, Ergotherapie, Verhaltenstherapie, pädagogische Ansätze, die Betroffenen helfen sich zu strukturieren und zu regulieren.

Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit als Körperschaft des Öffentlichen Rechts erfüllt für Bürger, Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Aggression

Aggression bezeichnet in der Psychologie jedes körperliche oder verbale Verhalten, das mit der Absicht ausgeführt wird, jemanden zu verletzen oder zu schädigen. Sie kann sich auch  gegen die eigene Person wenden (selbstschädigendes Verhalten, Suizid).

Alkoholismus

Von Alkoholismus (Definition der WHO- Weltgesundheitsorganisation) spricht man, wenn ein Mensch mindestens ein Jahr Alkohol missbraucht, um sich zu betäuben, aufzuheitern und die Kontrolle über den Gebrauch von Alkohol verloren hat, ohne Alkohol nicht mehr leben kann oder körperliche (z.B. Leberzirrhose) , psychische (z.B. Wahnvorstellung) oder soziale (z.B. Einsamkeit) Schäden durch Alkoholkonsum entstanden sind.

Alzheimer Krankheit

Die Alzheimer Krankheit ist eine von mehreren Demenzformen. Durch Veränderungen im Gehirn kommt es zu Störungen verschiedener  „Denkfähigkeiten“ wie Gedächtnis, Lernen, Erkennen und auch zu Störungen des Verhaltens. Die Krankheit beginnt meist im höheren Alter, ist fortschreitend und beeinträchtigt betroffene Personen in Beruf und Alltag. Das Besondere am Alzheimer-Demenztyp ist der schleichende Beginn mit zunehmenden Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und das langsame Fortschreiten.

Amnesie

Amnesie ist der Begriff für eine schwere Störung des Lernens und Behaltens (Gedächtnis), die man nicht durch andere Störungen erklären kann (zum Beispiel fehlende Aufmerksamkeit).  Eine Amnesie führt oft zu großen und offensichtlichen Einschränkungen im Alltag.

Autismus

Diese psychische Krankheit gehört zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Sie gilt als angeboren und nicht heilbar. Die Symptome zeigen sich meist vor dem 3. Lebensjahr. Es treten Probleme im sozialen Miteinander und in der Kommunikation auf.  Auch kommt es zu eingeschränkten, stereotypen und wiederholenden Interessen und Verhaltensweisen.

B

Bedarfsgemeinschaft

Das ist ein Begriff, der häufig benutzt wird, wenn es um Arbeitslosengeld II geht. Viele sagen hierzu auch Hartz 4. Bedarfsgemeinschaften werden zwei oder mehr Personen genannt, die sich einen gemeinsamen Haushalt teilen und von denen der Gesetzgeber annimmt, dass sie darüber hinaus für einander da sind. Dies trifft zum Beispiel bei verheirateten Menschen, Eltern mit Kindern, aber auch Lebenspartnern zu. Bekommt eine Person Hartz 4, wird überprüft, ob es in ihrer Bedarfsgemeinschaft andere Personen gibt, die ganz oder teilweise für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Über sechs Millionen Menschen in Deutschland leben in Hartz 4-Bedarfsgemeinschaften.

Beratung

Beratung ist eine Möglichkeit, Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen zu erhalten und neue Perspektiven und Lösungswege zu finden. Es gibt je nach Anliegen beispielsweise Erziehungsberatung, Paarberatung, Familienberatung oder allgemeine Lebensberatung, etwa bei Fragen zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Erhaltung der psychischen Gesundheit oder in akut belastenden Phasen. Die Grenzen zwischen Psychotherapie und Beratung sind fließend. Wichtig ist, dass ein/e BeraterIn keine psychischen Erkrankungen therapieren darf (Abgrenzung zu „Psychotherapie“). Auch, um herauszufinden, welche Art der Unterstützung passend ist, kann ein Beratungsgespräch hilfreich sein.

Betreutes Wohnen

Wird auch Psychosoziale Hilfe/Betreuung  (PSH oder PSEB) genannt.
Die Hilfe ist aufsuchend und begleitend möglich.
Der Inhalt der Hilfe richtet sich nach den Bedürfnissen und Wünschen des Einzelnen und soll dessen Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten und fördern.
PSEB beinhaltet Beratung, Begleitung und Angebotsvermittlung/-koordination in den Bereichen

  • Wohnen und Selbstversorgung
  • Existenzsicherung und Ämterangelegenheiten
  • Beschäftigung und Tagesstruktur
  • Freizeitgestaltung
  • Soziale Beziehungen und Kontakte
  • Gesundheitsförderung und Umgang mit der Erkrankung


Wir unterstützen in Krisen, koordinieren einzelne Hilfen und kooperieren mit anderen Diensten in Absprache mit dem Einzelnen
Voraussetzung einer Hilfe durch uns ist

  • Fachärztliche Bescheinigung eines Psychiaters über chronische Erkrankung
  • Erstellter und genehmigter Teilhabeplan
  • Kostenzusage der Stadt Mainz
Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht trat am 01.01.1992 in Kraft und hat damit das alte Vormundschafts-recht für Volljährige ersetzt. Geregelt ist es im Wesentlichen in den §§ 1896 bis 1908 BGB (4. Buch des BGB, Titel 2, rechtliche Betreuung) und im Betreuungsrecht (Verweise des § 1908i BGB). Zuständig für das Betreuungsverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene sich gewöhnlich aufhält. Dieser muss volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Eine vorsorgliche Betreuerbestellung ist möglich, die Wirksamkeit beginnt aber erst mit der Volljährigkeit (§ 1908a BGB). Es muss eine psychische Erkrankung bzw. eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen und der Betroffene kann seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen.  Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 II, 1 BGB).

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Der Arbeitgeber ist laut § 84 Abs.2 SGB IX zu einem Betrieblichen Eingliederungs-management (BEM) verpflichtet, wenn ein Mitarbeiter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Das BEM hat zum Ziel, die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten. Im Verfahren soll festgestellt werden, ob Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz die Erkrankung herbeigeführt haben und ob diese ggf. zu verändern sind, oder ob die aktuelle gesundheitliche Situation des Mitarbeiters eine Anpassung des Arbeitsplatzes notwendig macht.

Das Verfahren ist ein Angebot des Arbeitgebers, zudem die betroffenen Mitarbeiter schriftlich eingeladen werden. Der Mitarbeiter kann frei entscheiden, ob er die Durchführung des BEMs wünscht oder nicht. Dies kann er, mit dem in der Regel beigefügten Rückmeldebogen, angeben. Auch kann der Mitarbeiter bereits Beteiligte nennen, welche er im Erstgespräch dabei haben möchte. Findet ein BEM statt, wird das Verfahren in einer Nebenakte dokumentiert, Daten und Inhalte dürfen nicht in die Personalakte mit einfließen. Diese Nebenakte wird ein halbes Jahr nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Wenn der Mitarbeiter das Angebot ablehnt, ist das Verfahren an dieser Stelle abgeschlossen. Dies wird in der Personalakte dokumentiert. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit zu prüfen, ob weitergehende Maßnahmen außerhalb des BEM (z. B. Durchführung eines Mitarbeiterjahresgesprächs) zu ergreifen sind.

Borderline

Eine Borderline-Persönlichkeitsstörung ist eine psychische Erkrankung mit vielen verschiedenen Merkmalen. Dazu gehören eine große Angst vor dem Verlassenwerden / Alleinsein, die Schwierigkeit, Beziehungen einzugehen und zu halten und die Störung des Selbstbildes. Auch selbstschädigendes Verhalten und große Stimmungsschwankungen bzw. heftige Wutreaktionen gehören zu den Merkmalen der Erkrankung.

BTMG

Ein deutsches Bundesgesetz, was den Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM) regelt. Die Vorschriften des Gesetzes regeln  Herstellung,  Inverkehrbringen,  Einfuhr sowie  Ausfuhr von BtM. Dafür bedarf es einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. BtM sind z.B. Kokain, Heroin, Morphin, LSD oder Fentanyl.

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ist eine Geldleistung der Eingliederungshilfe des überörtlichen Sozialhilfeträgers. Es richtet sich vorrangig an Beschäftigte einer Werkstatt für Behinderte Menschen (WfbM), die voll erwerbsgemindert sind.

Mit dem Budget für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von zurzeit 70% des Arbeitgeberbruttolohns bei Einstellung eines Menschen mit Behinderung aus einer WfbM.

Bulimie

Bulimie ist eine Essstörung, die auch Ess-Brech-Sucht genannt wird. Auf Essanfälle folgt Erbrechen. Das häufige Erbrechen schadet den inneren Organen, der Speiseröhre und den Zähnen.

Burn-Out

Das „Burnout-Syndrom“ beschreibt einen Zustand geistiger und körperlicher Erschöpfung mit einhergehendem Leistungsabfall nach einer sehr stressigen Phase im Beruf oder im Privatleben. Antriebslosigkeit, geringe Belastbarkeit sowie das Gefühl, den eigenen alltäglichen Anforderungen nicht gewachsen zu sein und nur noch Misserfolge zu erleben, können Symptome eines Burnouts sein. Wie das Wort schon sagt, fühlt man sich „ausgebrannt“. Burnout ist keine psychische Erkrankung, sondern wird als vorübergehendes Problem, das eigene Leben zu bewältigen und somit als Zusatzdiagnose (beispielsweise zu einer Depression) bezeichnet.

C

Case Management

Ein gezieltes methodisches Vorgehen und eine über bestehende Grenzen von Einrichtungen, Dienstleistungen und Ämtern hinausgehend, um für einem Menschen mit Behinderung eine für ihn zugeschnittene Hilfeleistung zu erstellen und zu sichern.

Co-Abhängigkeit

Personen, die im engsten Vertrauenskreis eines Süchtigen stehen, nennt man im Allgemeinen Co-Abhängige. Sie versuchen, den Süchtigen mit allen Mitteln zu unterstützen und vergessen dabei, auf sich selbst und ihre Gesundheit zu achten. Darüber hinaus ist diese Hilfe nicht immer von Vorteil für den Kranken. Die Co-Abhängigkeit beruht in erster Linie auf den Sorgen und Lasten, die durch die Sucht des Kranken hervorgerufen werden. Meistens versuchen Co-Abhängige, den Süchtigen aus der Sucht zu befreien und ihm das Leben zu er-leichtern. Häufig wird die Sucht des Angehö-rigen verheimlicht, was zu Rückzug und Isolierung führen kann. Das Verhalten des „Schützens“ durch Entschuldigungen bei Dritten ist keine wirkliche Hilfe für den Süchtigen. Der Ansatz "Hilfe durch Nichthilfe" bedeutet, dass der Kranke die Konsequenzen seines Verhaltens selbst verantworten muss. Nur so kann er zu einer Krankheitseinsicht gelangen.

Compliance

Compliance bezeichnet die Art und Weise, in der ein Mensch die ihn betreffende Einschätzung eines Arztes oder einer anderen Fachperson mittragen und akzeptieren kann. Weiter versteht man unter Compliance besonders auch die Bereitschaft, Empfehlungen zu folgen und an einem Heilungs- oder Besserungsprozesses aktiv mitzuwirken (beispielsweise durch regelmäßige Medikamenteneinnahme oder Veränderung eines Lebensstils). Im Sinne der Beteiligung des Patienten ist ein gemeinsames Behandlungsziel eine wichtige Grundlage von Compliance.

D

Delir

Als Delir bezeichnet man eine extreme Bewusstseinstrübung. Sie kann als Halluzination, Wahnvorstellung, Verwirrtheit oder ängstliche Erregung wahrgenommen werden.
Delirien können u.a. bei Vergiftung (z.B. extremer Alkoholkonsum), Fiebererkrankungen, Infektionen des Gehirns, schweren körperlichen Erkrankungen oder sehr starker Erschöpfung auftreten.

Demenz

Durch Veränderungen im Gehirn kommt es zu Störungen verschiedener  „Denkfähigkeiten“ wie Gedächtnis, Lernen, Erkennen und auch zu Störungen des Verhaltens. Die Krankheit ist fortschreitend und beeinträchtigt betroffene Personen in Beruf und Alltag. Es gibt verschiedene Formen der Demenz.

Depression

Eine Depression ist eine weit verbreitete psychische Störung. Diese zeichnet sich aus durch Symptome wie: Traurigkeit, Interesselosigkeit und Verlust an Genussfähigkeit, Schuldgefühle und geringes Selbstwertgefühl, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Müdigkeit und Konzentrationsschwächen. Sie kann über längere Zeit oder wiederkehrend auftreten und die Fähigkeit einer Person zu arbeiten, zu lernen oder einfach zu leben beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall kann eine Depression zum Suizid führen. Milde Formen können ohne Medikamente behandelt werden, mittlere bis schwere Fälle müssen jedoch medikamentös bzw. durch professionelle Gesprächstherapie behandelt werden.
Depressionen setzen oft in einem jungen Alter ein. Sie betreffen häufiger Frauen als Männer.

Drogen

Drogen sind rauscherzeugende Substanzen, welche unterschiedliche psychische und körperliche Wirkungen erzeugen können. Teilweise haben sie ein hohes Suchpotential. Man unterscheidet zwischen frei verkäuflichen und rezeptpflichtigen legalen und illegalen Drogen, deren Besitz, Herstellung und Verkauf strafbar ist.

Dyskalkulie/Rechenschwäche

Unter dem Begriff Dyskalkulie versteht man eine Rechenschwäche. Hierbei ist oft das Verständnis für Zahlen/ einen Zahlenraum nicht gegeben. Rechenoperationen können nach stetem Üben auswendig angewendet – können bei Veränderungen in der Aufgabenstellung jedoch nicht berechnet werden. Dyskalkulie hat nichts mit einer Intelligenzminderung zu tun. Es fehlt mehr das Fundament des mathematischen Verständnisses.

E

Empowerment

Der Blick auf die Stärken einer Person soll ihr helfen, diese wahrzunehmen und einzusetzen. Als Empowerment bezeichnet man den Prozess, in dem Menschen ihre Stärken, den Umgang mit Problemlagen und ihre Durchsetzungskraft kenne- und anwenden lernen.

Entgiftung

Eine stationäre Therapie, die dazu dient das Suchtmittel unter ärztlicher Aufsicht in einem Krankenhaus „auszuschleichen“.  Zur Therapie gehören medikamentöse und psychosoziale Angebote. Auch sollen die Entzugserscheinungen durch ärztliche Intervention gemindert bzw. kontrolliert werden.

Entwöhnung

Die Entwöhnung ist eine stationäre Therapie von Suchtmittelabhängigkeiten, die darauf zielt auf längere Zeit vom Suchtmittel abstinent zu leben. Die Entwöhnung beinhaltet psychotherapeutische, psychosoziale und physiologische Hilfsangebote.

Epilepsie

Epilepsie ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Eine unnormale nervliche Erregungsbildung im Gehirn löst sogenannte epileptische Anfälle aus.  Dabei können epileptische Anfälle in unterschiedlichen Formen auftreten. Von einer Epilepsie wird dann gesprochen, wenn ein epileptischer Anfall ohne äußerlich erkennbaren Auslöser auftritt. In den meisten Fällen werden prophylaktisch Medikamente (Antiepileptiker) eingesetzt.

Ergotherapie

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, deren Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.

In der Durchführung von individuell bedeutungsvoller Betätigung in einzelnen Lebensbereichen (Schule, Arbeit, Freizeit, Wohnen, Selbstversorgung) soll eine größtmögliche Selbstständigkeit erzielt werden.

Erwerbsminderung

Erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein

F

G

Gemeindepsychiatrie

Unter diesem Begriff sind alle Hilfen und Angebote für psychisch kranke Menschen zusammengefasst, die direkt vor Ort nutzbar sind. Diese Form der Unterstützung in der Heimatgemeinde der Betroffenen entstand als Weiterentwicklung und in Abgrenzung zu Hilfen, die früher meist wohnortfern in großen Anstalten erbracht wurden.

Gemeindepsychiatrischer Verbund

Der Gemeindepsychiatrische Verbund  ist ein Zusammenschluss von Personen und Einrichtungen, mit dem Ziel die Angebote und die Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft sicher zu stellen und zu verbessern. Mitglieder sind meist die Kommune, (Fach-)Ärzte, Angehörigen- und Betroffenenverbände und Einrichtungen für psychisch kranke Menschen.

Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt bei behinderten Menschen die Schwere der Behinderung an.

H

Halluzinationen

Im Rahmen einer Halluzination sehen, fühlen, hören, schmecken oder riechen Menschen Dinge, die nicht vorhanden sind. Es gibt keinen äußeren Reiz für die Sinneswahrnehmung.

Halluzinationen können bei Menschen mit epileptischen Anfällen, psychotischen Depressionen, psychotischen Störungen, im Delir (s. Delir) oder bei bestimmten körperlichen Erkrankungen auftreten.

Nicht jede Halluzination steht jedoch im Zusammenhang mit den o.g. Erkrankungen.

Hilfeplan

Im Hilfeplan steht, wie viel Hilfe und welche Hilfe eine Person benötigt, die von einer Erkrankung oder einer Behinderung betroffen ist. Um das herauszufinden, werden die Ziele aufgeschrieben, die die betroffene Person erreichen möchte. Dann wird geschaut, wie sie diese Ziele erreichen kann. Welche Stärken und Fähigkeiten kann die Person selbst einsetzen und wo braucht sie Unterstützung und Hilfe.

Hilfeplankonferenz

Siehe Teilhabekonferenz

Hirnorganisches Psychosyndrom (HOPS)

Sammelbegriff für Fehlfunktionen des Gehirns infolge organischer Veränderungen. Ursachen sind bspw. Stöße, Kopfverletzungen, Schlaganfälle oder Hirntumore, aber auch entzündliche oder autoimmune Reaktionen im Gehirn oder Verkalkungen der Gehirngefäße. Es sind akute und chronische Verlaufsformen bekannt. Am häufigsten tritt das hirnorganische Psychosyndrom als Folge der Alzheimer-Krankheit oder anderer Formen der Demenz auf und äußert sich oft in Verwirrtheits- und Erregungszuständen.

Hospitalismus

Unter Hospitalismus versteht man alle negativen und schädigenden Folgen, die durch einen stationären Krankenhausaufenthalt auftreten können. Es wird zwischen psychischem und physischem Hospitalismus unterschieden.

  • physischer Hospitalismus:  alle körperlichen Auswirkungen falscher Lagerung und fehlender pflegerischer Maßnahmen(Atrophie der Muskulatur, Thrombose, Obstipation, Dekubitus, Kontrakturen, Verminderung der Beweglichkeit)
  • psychischer Hospitalismus:  psychische Störungsbilder, die im Rahmen von mangelnder Zuwendung, Kommunikation und Mitgestaltung im Rahmen eines längeren stationären Aufenthaltes auftreten. Hierbei kommt es zu folgenden Erscheinungen:  Stereotype Bewegungen (Schaukeln, Wippen), Reizbarkeit, Feindseligkeit, Depressive Verstimmungen, Einnässen, Einkoten, Nahrungsverweigerung, Autoaggression.

I

Inklusion

Der Begriff Inklusion hat seine Wurzeln im Lateinischen. Dort bedeutet das Verb „includere“ einlassen und einschließen, das Sustantiv „inclusio“ bedeutet Einschließung und Einbeziehung, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Jeder Mensch mit oder ohne Behinderung kann überall in allen Lebensbereichen dabei sein.

Integrationsamt

Das Integrationsamt ist Zuständig für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Hierbei sind Sie für die betroffenen Personen und die Arbeitsgeber Ansprechpartner. Das Integrationsamt erhebt zudem die Ausgleichsgabe und verwendet diese für Projekte. Des weiteren wird das Integrationsamt bei der Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters eingeschaltet.

Inklusionsbetrieb

Ein Inklusionsunternehmen ist ein juristisch selbstständiger besonderer Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Er zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass er wirtschaftliche Ziele verfolgt und gleichzeitig dauerhaft auf einem großen Anteil (25 bis 50 %) seiner Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung beschäftigt. Inklusionsunternehmen zählen genauso wie Inklusionsbetriebe und Inklusionsabteilungen zu den Instrumenten des SGB IX zur dauerhaften beruflichen Inklusion behinderter Menschen.

J

Job-Center

Ein Jobcenter ist eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit, eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt. Die Aufgaben eines Jobcenters sind die Gewährung aller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. ALG II, Leistungen der Unterkunft und Heizung u.ä.) und die Vermittlung in Arbeit (z.B. Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungen, Eingliederungszuschüsse u.ä.).

K

Kinder- und Jugendpsychiatrie

Kinder- und Jugendpsychiatrie heißt das medizinische Fachgebiet, das sich mit (psychischen, psychosomatischen und neurologischen) Störungen bei Kindern und Jugendlichen beschäftigt.
Häufig sagt man auch zu den Kliniken, in denen  Kinder und Jugendliche mit diesen Störungen behandelt werden, Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Komorbidität

Unter Komorbidität versteht man verschiedene Erkrankungen einer Person, die gleichzeitig bestehen und diagnostisch klar voneinander abzugrenzen sind. Im Bereich der psychischen Erkrankungen begegnet einem dieses Phänomen häufiger. Man sagt dazu auch, dass „Doppel- oder Mehrfachdiagnosen“ vorliegen. Zum Beispiel kann es sein, dass jemand, der suchtmittelabhängig ist, gleichzeitig auch eine Depression hat. Komorbidität bezeichnet lediglich das gleichzeitige Vorhandensein von verschiedenen Erkrankungen und sagt nichts darüber aus, ob und wie sich die Erkrankungen gegenseitig beeinflussen.

Koordinierende Bezugsperson

Wenn ein Mensch von einer Erkrankung oder Behinderung betroffen ist, ist es oft nötig, dass er verschiedene Hilfen in Anspruch nimmt. Oft ist es dann sinnvoll, dass eine Person benannt wird, die diese Hilfen in Absprache mit dem betreffenden Menschen koordiniert und aufeinander abstimmt. Diese Person hat eine ganzheitliche Sicht auf die Gesamtsituation und steht im Kontakt mit allen Helfern und Institutionen. Dies dient vor allem der Qualitätssicherung im Sinne des betroffenen Menschen.

Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen unterliegen nach dem SGB IX einem besonderen Kündigungsschutz. Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, muss das Unternehmen diese schriftlich beim zuständigen Integrationsamt beantragen. Ohne eine Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung ist diese unwirksam.

L

Legasthenie/Lese- und Recht-Schreib-Störung

Die Lese-Recht-Schreib-Störung (Legasthenie) zeigt sich im Auslassen, Ersetzen, Verdrehen oder Hinzufügen von Wortteilen oder Wörtern. Sie  kommt trotz hinreichender allgemeiner Intelligenz sowie umfassender familiärer und schulischer Lernanregung vor und betrifft ca.  4-7 %  aller Kinder und Jugendlichen. In der Regel ist eine Diagnose ab der zweiten und dritten Grundschulklasse möglich. Im Vordergrund der Therapie stehen die Beratung des Kindes und seiner Eltern sowie eine spezifische Übungsbehandlung des Lesens und Rechtschreibens. In Einzelfällen ist zusätzlich Psychotherapie nötig. Bei diagnostizierter Legasthenie tritt ein schulischer Nachteilsausgleich in Kraft, d.h. betroffene Schüler erhalten z.B. mehr Zeit für Prüfungen, werden in ihrer mündlichen Leistung stärker benotet, etc.

M

Magersucht/Anorexie

Bei Magersucht handelt es sich um eine psychisch bedingte Gewichtsabnahme. Menschen nehmen ihren Körper als zu dick wahr, verändern ihr Essverhalten. Der Gewichtverlust führt zu körperlichen und in der Folge zu psychischen Veränderungen. Ein Kreislauf, der im schlimmsten Fall tödlich enden kann.
Betroffene essen absichtlich wenig, erbrechen sich absichtlich oder nehmen Abführmittel, um abzunehmen.

Anorexia nervosa tritt oft in der Pubertät bei ehrgeizigen und intelligenten Mädchen auf.

Mentalisierungsstörung

Mentalisierung bedeutet in der Psychologie die Fähigkeit, das eigene Verhalten oder das Verhalten anderer Menschen zu interpretieren. Mentalisierung versucht am Verhalten des Gegenübers abzulesen, was in dessen Gedanken und Emotionen abläuft, so dass es auch möglich ist, das eigene Erleben und Handeln reflexiv zu erfassen. Borderliner haben z.B. eine solche Mentalisierungsstörung und können nicht einschätzen, wie sie, bzw. ihr Verhalten, auf andere wirken.

N

Nachteilsausgleich

Ein behinderungsbedingter Nachteil nach SGB IX wird ausgeglichen, um eine Gleichstellung zu erreichen. Einen Nachteilsausgleich erhält man nur auf Antrag, dieser ist auch ohne GDB möglich.
Nachteilsausgleiche in Bezug auf Prüfungen im Rahmen einer Ausbildung sind individuell festlegbar, z.B. Nachschlagewerke, Begleitpersonen zum Vorlesen, Zeitverlängerung oder Hilfen zur Kommunikation.

Neurologie

Die Neurologie ist die Lehre von den Erkrankungen des Nervensystems.

O

P

Persönlichkeitsstörungen

Natürlich können die Persönlichkeiten  von Menschen unterschiedlich sein. Von einer Störung der Persönlichkeit spricht man jedoch dann, wenn bestimmte Persönlichkeitseigenschaften eines Menschen  in Intensität, Dauer und Inhalt deutlich von der Mehrheit der Bevölkerung abweichen und beim Betroffenen und seinem Umfeld zu erheblichem Leiden und Beeinträchtigungen führen.

Phobie

Menschen, die unter Phobien leiden, erleben eine unangemessen starke Furcht vor bestimmten Objekten oder Situationen (z. B.: Spinnen, Höhe, Impfungen u.v.a.). Weitere bekannte Vertreter sind die Agoraphobie (bezieht sich auf weite Plätze, aber auch Menschenansammlungen etc.) und die soziale Phobie (bezieht sich auf den Umgang mit anderen Menschen). Der Betroffene erlebt neben Angst auch starke körperliche Stresssymptome. Die Phobie bezieht sich, im Unterschied zu anderen Angsterkrankungen, immer auf einen konkreten Auslöser. Viele Betroffene meiden die angstauslösende Situation und ziehen sich zurück. Phobien sind therapeutisch gut zu behandeln.

Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)

Einer PTBS gehen ein oder mehrere traumatische Erlebnisse von katastrophalem Ausmaß voraus, die den Betroffenen tief erschüttern.  Die Person muss nicht direkt betroffen sein, sondern kann z.B. traumatische Geschehnisse „nur“ beobachtet haben. Vier Wochen bis zu 6 Monate nach dem traumatischen Ereignis kann es zu einer PTBS kommen. Diese geht mit verschiedenen psychischen und psychosomatischen Symptomen einher. Betroffene fühlen sich z.B. hilflos, spüren intensive Furcht, sind in ständiger Reaktionsbereitschaft, erinnern sich an das Erlebnis nur noch in Teilen oder erleben es in sogenannten „Flashbacks“  immer wieder. Sie verändern ihr Ich- und Weltverständnis (z.B.: „Die Welt ist nicht mehr sicher“) und ziehen sich zurück. Situationen, die an das traumatische Erlebnis erinnern, werden gemieden. PTBS ist in spezifischen Trauma(psycho)therapien behandelbar.

Psychiatrie

Die Psychiatrie ist eine medizinische Fachdisziplin, die sich mit dem Erkennen und Behandeln psychischer Erkrankungen beschäftigt.

Psychoedukation

Bei der Psychoedukation werden Betroffene (und ihre Angehörige) über ihre psychische Erkrankung, also Ursachen, Verlauf sowie Therapiemöglichkeiten informiert.  Psychoedukation soll somit einen Beitrag leisten zum besseren Verständnis und zur Bewältigung der Erkrankung.

Psychologie

Wörtliche Bedeutung: Die Lehre von der Seele. Die Psychologie ist eine Wissenschaft, die sich mit allen Themen rund um die Psyche bzw. Seele beschäftigt. Dazu gehören zum Beispiel psychische Erkrankungen, aber auch alles, was mit Denken, Gefühlen und Wahrnehmung zu tun hat.

Psychopharmaka

Psychopharmaka (Einzahl: Psychopharmakon) sind Medikamente,  welche zur Behandlung psychischer Erkrankungen eingesetzt werden.

Psychosomatik

Man geht davon aus, dass die Psyche einen großen Einfluss auf den Verlauf verschiedener (körperlicher) Erkrankungen nehmen und manche Erkrankungen sogar hervorrufen kann. Die Psychosomatik ist ein Teil der Medizin und untersucht mögliche Zusammenhänge zwischen körperlichen Beschwerden und der Psyche des Betroffenen. So kann man die Erkrankung besser verstehen und noch besser behandeln.

Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Form der Behandlung psychischer Erkrankungen. Das heißt, es muss eine psychische Erkrankung vorliegen, um eine Psychotherapie machen zu können (Abgrenzung zu „Beratung“). Es gibt zurzeit drei psychotherapeutische Verfahren, die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden: Die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse. Diese Verfahren können von Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten mit entsprechenden Weiterbildungen durchgeführt werden. Jedes Verfahren hat einen anderen Blick auf die psychische Erkrankung – welche Art der Behandlung zu einem passt, ist sehr individuell. In einer Psychotherapie spricht die betroffene Person mit dem/r PsychotherapeutIn über ihre Probleme und entwickelt gemeinsam Ziele und Lösungswege zum Umgang mit den Symptomen und zur Verbesserung der Lebensqualität. Psychotherapie kann einzeln oder in Gruppen stattfinden.

Q

R

Rechtliche Betreuung

Rechtliche/gesetzliche  Betreuung (§1896-§1908 BGB) wird durch das Betreuungsgericht angeordnet und ein Betreuer bestellt. Voraussetzung ist  eine psychische Erkrankung oder körperliche, seelische oder geistige Behinderung die verhindert, dass man seine Angelegenheiten selbst regeln kann (Erforderlichkeit). Rechtliche Betreuung kann bei der Betreuungsbehörde von Jedermann angeregt werden. Der Aufgabenkreis des gesetzlichen Betreuers richtet sich nach dem Hilfebedarf des Betreuten. Der Gesetzliche Betreuer kann nur innerhalb des Aufgabenkreises tätig sein.
Typische Aufgabenkreise sind:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Ämterangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Postvollmacht


Der Betreuer hat stets die Wünsche und das Wohl des Betreuten zu berücksichtigen und eine Besprechungspflicht bei anstehenden Entscheidungen.
Das „letzte Wort“ hat der rechtliche Betreuer nur bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt  und im Einzelfall nach Antragstellung und Genehmigung durch das Betreuungsgericht.

Recovery

Recovery ist ein Konzept, das bei unterschiedlichen psychischen Problemen und Suchterkrankungen erfolgreich angewendet wird. Im Mittelpunkt steht das Gesundheitspotential, das jeder Mensch in sich trägt. Recovery bedeutet, frei übersetzt, Gesundung, Genesung, Erholung oder Wiederherstellung. Dabei sind Hoffnung, eine sichere Basis, fördernde zwischenmenschliche Beziehungen, Selbstbestimmung (s. Empowerment), soziale Integration und Problemlösungskompetenz wichtige Faktoren auf dem Weg in ein zufriedenes, selbstbestimmtes Leben.

Rehabilitation

Rehabilitation bezeichnet eine Sozialleistung zur Wiedereingliederung einer kranken, körperlich oder geistig behinderten oder von Behinderung bedrohten Person in das berufliche und gesellschaftliche Leben (§ 1 SGB IX)

Resilienz

Fähigkeit mit Lebenskrisen (z.B. Scheidung, Tod eines geliebten Menschen, Arbeitslosigkeit) oder Gewalterfahrungen, die nicht anhaltend beeinträchtigen, umzugehen.

Die Fähigkeit bestimmte Situationen durchzustehen ist teilweise angeboren, kann aber auch erlernt und/oder erweitert werden.

Ein gutes Selbstwertgefühl, soziale Unterstützung und der Glaube können helfen Krisen besser zu durchleben.

S

Schwerbehindertenausweis

Menschen gelten laut SGB IX §2 als behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem, für das Lebensalter typischen Zustand, abweichen“.
Als Schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens  50% aufweist (SGB IX §2 Abs. 2).
Auf Antrag stellen die Behörden dem Behinderten einen Ausweis über den Grad der Behinderung sowie bestimmte gesundheitliche Merkmale aus. Der Ausweis dient dem behinderten Menschen als  Nachweis, wenn er bestimmte Leistungen und Hilfen in Anspruch nehmen will (SGB IX § 69 Abs. 5).
Anträge können beim zuständigen Versorgungsamt des Bundeslandes gestellt werden, in dem der behinderte Mensch seinen dauerhaften Wohnsitz hat.

Seelische Behinderung

Neben den körperlichen und geistigen Behinderungen gelten die seelischen Behinderungen als am schwierigsten zu begreifen. Die zahlreichen Einschränkungen, die sich aus einer seelischen Behinderung ergeben können, gehen oft über das medizinisch Feststellbare hinaus. Hierzu gehören die vielen möglichen Störungen des Fühlens und Erlebens, die eintreten können wenn die Symptome einer psychischen Erkrankung über einen langen Zeitraum nicht mehr weg gehen (Chronifizierung). Psychisch Kranke müssen oft viel Kraft aufwenden, um gut und selbstbestimmt ihren Alltag bewältigen zu können (Bewältigungsstrategien) und manchmal sind sie durch die Erkrankung auch von Aktivitäten anderer Menschen ausgeschlossen (Teilhabe). Auch diese Dinge gehören zu den Merkmalen einer seelischen Behinderung.

Selbstbestimmung

Unter Selbstbestimmung versteht man die Möglichkeit und Fähigkeit frei gemäß dem eigenen Willen zu entscheiden und zu handeln, das heißt sich nicht ohne Weiteres die von außen auferlegte Vorschriften zu unterwerfen. Sie ist ein elementares Recht aller Menschen und wird in den ersten beiden Artikeln des deutschen Grundgesetzes garantiert. Die Selbstbestimmung hat dann ihre Grenze, wenn dem Betroffenen die Einsichtsfähigkeit fehlt, d.h. dass er weder in der Lage ist die Aufklärung der betreuenden/behandelnden Person zu verstehen, noch eine nachvollziehbare Entscheidung  zu fällen. Das trifft insbesondere bei einer Reihe von psychischen Erkrankungen zu. Kommt es zum Ergebnis, dass die Person nicht einsichtsfähig ist, muss diese bei Gericht einen gesetzlichen Betreuer (Betreuungsrecht) beantragen. In Zweifelsfällen kann ein psychiatrisches oder neurologisches Gutachten notwendig sein.

SGB II

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland.

SGB IV

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (auch SGB IV, Sozialgesetzbuch viertes Buch) enthält die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung in Deutschland.

SGB IX

Das neunte Sozialgesetzbuch „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ (auch SGB IX; Sozialgesetzbuch IX) enthält die Regelungen für Menschen mit Behinderungen bzw. die Regelungen für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.

SGB XI

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (auch SGB XI, Sozialgesetzbuch elftes Buch) enthält die Vorschriften für die Pflegeversicherung in Deutschland.

SGB XII

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialgesetzbuch XII) enthält die Vorschriften für die Sozialhilfe in Deutschland.

Soziale Kompetenz

Soziale Kompetenz, häufig auch Soft Skills genannt, bezeichnet die Gesamtheit der persönlichen Fähigkeiten und Einstellungen, die dazu beitragen, das eigene Handeln von einer individuellen auf eine gemeinsame Handlungsorientierung hin auszurichten. „Sozial kompetentes“ Verhalten verknüpft die individuellen Handlungsziele von Personen mit den Einstellungen und Werten einer Gruppe.

Beispiele: Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Kommunikationsstärke, Zielstrebigkeit, Durchsetzungsvermögen, Selbstbewusstsein, etc.

Sozialraumorientierung

Die Sozialraumorientierung ist eine Bezeichnung für eine konzeptionelle Ausrichtung sozialer Arbeit in der Lebenswelten so gestaltet werden, dass Menschen in schwierigen Situationen zurechtkommen. Der Sozialraum ist ein geografisch festgelegter Raum, in dem sich das alltägliche Leben abspielt. Der Mensch soll nicht mehr alleine in diesem Raum stehen, sondern das Potential seiner Umgebung soll beachtet und ausgeschöpft werden.

Substitution

Die Substitution ist eine Behandlungsmethode für Menschen, bei denen eine Sucht nach Opiaten (vorwiegend Heroin) besteht. Es findet hierbei unter der Aufsicht von Ärzten eine legale Abgabe von Ersatzmitteln (z.B. Methadon) statt. Ziel ist es, eine schleichende Entwöhnung zu erreichen oder aber auch bei Dauersubstitution Risiken für die Gesundheit des Abhängigen zu reduzieren. Die Substitution wird mit zusätzlicher medizinischer und psychosozialer Hilfe kombiniert. In Mainz erhält man alle Informationen zur Substitution in der ansässigen Substitutionsambulanz (im Gesundheitsamt).

Suchtmittel

Substanz von der man abhängig werden kann. Es gibt legale Suchtmittel wie Alkohol oder Nikotin oder illegale Suchtmittel, wie z.B. Kokain, Heroin, oder Cannabis.

Suizid

Auch Selbsttötung, ist die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens. Ein Suizid kann entweder aktiv geschehen, indem man sich Schaden zufügt (etwa durch tödliche Selbstverletzung oder die Einnahme von Giften), oder aber passiv, indem man nicht mehr für sich sorgt und beispielsweise lebensnotwendige Medikamente, Nahrungsmittel oder Flüssigkeiten nicht (mehr) zu sich nimmt.
Selbsttötungen gehören zu den häufigsten Todesursachen auf der Welt. Es gibt sie in allen Kulturen, unabhängig davon, ob und wie sie gesetzlich verboten oder sozial beziehungsweise religiös geächtet sind. Unstrittig ist, dass biologische, psychologische und soziale Faktoren eine Rolle spielen.

T

Teilhabe

Ein Teil von etwas zu sein fühlt sich für die meisten Menschen besser an, als nicht mitmachen zu können.  Das Wort „Teilhabe“ soll auf die Lebenssituation von Personen aufmerksam machen, die Probleme haben, ihren Platz im Alltag und im öffentlichen Leben zu finden. Psychische Erkrankungen oder eine seelische Behinderung zum Beispiel können dazu führen, dass man an zwischenmenschlichen Aktivitäten nicht teilnehmen kann, die für andere ganz normal sind. Die Diskussionen, die um den Begriff „Teilhabe“ geführt werden, haben oft das Ziel, dass solche Schranken gesehen und abgebaut werden können.

Teilhabekonferenz

In der Teilhabekonferenz (früher: Hilfeplankonferenz) wird der Hilfebedarf eines Menschen vorgestellt, der von einer Erkrankung oder Behinderung betroffen ist und deshalb Unterstützung benötigt. Die betroffene Person kann sich selbst vorstellen oder eine Vertrauensperson damit beauftragen. An der Teilhabekonferenz nehmen Personen von der Stadt, vom Amt für soziale Leistungen, vom Gesundheitsamt und von anderen Hilfseinrichtungen teil. Sie alle haben die Aufgabe eine Empfehlung auszusprechen, welche und wie viel Hilfe der betroffene Mensch erhalten sollte.

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Unterstützte Beschäftigung

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung wurde Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre in den USA entwickelt (Supported Employment). Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung (unabhängig von Art und Schwere der Behinderung) eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Dabei wird von dem Menschen mit seinen Fähigkeiten ausgegangen und ein passender Arbeitsplatz gesucht. An diesem Arbeitsplatz erhält die Person die Unterstützung, die sie benötigt, um die Arbeit ausführen zu können. Ein Grundsatz ist: „Erst platzieren, dann qualifizieren“.

Seit 2009 gibt es die Unterstützte Beschäftigung auch als Maßnahme. Sie wurde als Angebot für Menschen mit Behinderung im § 38a SGB IX gesetzlich verankert. Es gibt Kostenträger, z. B. die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung, die diese Maßnahme bezahlen.

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Werkstattrat

Ein Werkstattrat ist eine Interessensvertretung der Beschäftigten in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) in Deutschland. D ie Rechtsgrundlage ist SGB IX § 139, 1. Dort wird die Mitwirkung der Beschäftigten durch einen Werkstattrat geregelt. Art und Umfang dieser Mitwirkung wird in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) festgelegt.  Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt. Die Werkstatträte bilden in den Bundesländern Landesorganisationen (hier LAG WR Rheinland-Pfalz), die ihrerseits die Bundesvereinigung der Werkstatträte (BVWR) bilden.

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