Datenschutzhinweise gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung Klient*innen

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.

 

Die Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH und alle Mitarbeitenden nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten diese Daten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Weiteren richten wir uns nach den Vorgaben der verschiedenen Kostenträger mit den wir zusammenarbeiten, um Ihnen die verschiedensten Betreuungsleistungen anzubieten.

 

Anhand der nachfolgenden Informationen möchten wir bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns aufklären. Weiterführend möchten wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den Betreuungsleistungen, die Sie bei uns wahrnehmen.

 

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

 

Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH

Galileo-Galilei-Straße 9a

55129 Mainz

Tel.: +49 (0) 6131 66940-0

E-Mail: info@gpe-mainz.de

 

Datenschutzbeauftragter:

Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie per E-Mail unter dsb@gpe-mainz.de oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“ erreichen.

 

  1. Quellen und Kategorien der personenbezogenen Daten

 

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Zuge der Betreuungsleistung von Ihnen erhalten. Dies können verschiedenste Daten sein und hängt von der Art der Leistungserbringung ab (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Sozialdaten, Gesundheitsdaten, Finanzdaten). Eine Nichtbereitstellung von Daten führt ggf. dazu, dass wir die Leistungen nicht oder nur zum Teil erbringen können.

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Dabei ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn mindestens einer der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO) Einwilligungserklärungen erfolgen dokumentiert, der Zweck der Einwilligung ist in der jeweiligen Einwilligungserklärung beschrieben und die Einwilligung können jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen werden,
  • Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder zur Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) Um unseren vertraglichen Pflichten zur Erbringung von Betreuungsleistungen für unsere Klienten nachzukommen oder auch zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage erfolgen, verarbeiten wir Daten. Die Zwecke der Datenverarbeitung ergeben sich aus der konkreten Betreuungsleistung.
  • Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit c, e). DSGVO) Die Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH unterliegt verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen, gesetzlichen Anforderungen und Anforderungen von Kostenträgern (z.B. Handels- und steuerlichen Anforderungen, Sozialgesetze, Europäischer Sozialfonds), die erfüllt werden müssen.
  • Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Soweit erforderlich verarbeiten wir Daten über die Vertragserfüllung hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von Verantwortlichen oder Dritten: z.B. Verhinderung, Aufklärung bzw. Prävention von Straftaten, Sicherstellung der IT-Sicherheit und IT-Betrieb.

 

  1. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Kriterien zur Festlegung der Dauer der Speicherung bemessen sich nach Ende des Zwecks und anschließender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und Anforderungen der eventuellen Kostenträger.

 

  1. Werden Daten weitergegeben? (Kategorien von Empfängern)

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme von

 

x

Innerhalb der Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH sind nur die Stellen zugriffsberechtigt, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen benötigen.

x

Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung (z.B. IT-Dienstleistungen)

x

Übermittlung an Dritte aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, sowie handels- und steuerrechtlicher Verpflichtungen (z.B. Steuerberater, Finanzamt, Behörden usw.) oder Sie eingewilligt haben (Schweigepflichtentbindung)

 

Eine Datenübermittlung in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union, erfolgt nur, wenn diese Datenübermittlung für die Erfüllung eines zwischen Ihnen und uns bestehenden Vertrags erforderlich ist.

 

  1. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können sie sich an die unter Ziffer 1 genannte Stelle wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).  Zuständige Aufsichtsbehörde für uns ist:

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz oder:
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 061 31/8920-0
Telefax: 061 31/8920-299
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

 

Zusätzlich haben sie ein Widerrufsrecht, das nachstehend genauer erläutert wird.

 

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail dsb@gpe-mainz.de

CAP-Märkte der gpe in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen

Die gpe muss aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die CAP-Märkte in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen.

Gestiegene Lebensmittelpreise führten bundesweit zu einem verändertem Konsumentenverhalten. Es werden zunehmend „Whitelabel“ Produkte, also Eigenmarken, gekauft. Damit sinkt die Gewinnmarge. Bei gleichbleibenden Wert des Einkaufsbons, aber kontinuierlich sinkenden Kundenzahlen und steigenden Energie- und Lohnkosten, entsteht ein erhebliches Defizit. Dies macht es der gpe unmöglich, die Märkte weiterhin als Inklusionsbetriebe zu betreiben.

Mit Vorlage des wirtschaftlichen Halbjahresergebnisses, welches für beide CAP-Märkte jeweils ein Defizit im sechsstelligen Bereich ausweist, musste die Entscheidung getroffen werden, diese zu schließen.

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit besonderem sozialen Auftrag. Sie unterliegen den ganz normalen marktwirtwirtschaftlichen Gegebenheiten. Zwischen 25 % und 50 % des Personals sind Menschen mit Behinderung. Inklusionsbetriebe haben daher oftmals einen höheren Personaleinsatz, da nicht alle Mitarbeiter mit Behinderung die volle Arbeitsleistung erbringen können.

Den Mitarbeitenden des CAP-Marktes Jugenheim wurde dieser Entschluss Ende  Juli mitgeteilt, die Schließung erfolgt zum 31.10.24.

Seit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe stehen die Mitarbeitenden täglich unter Druck, sich vor Kunden rechtfertigen zu müssen. Zudem werden sie mit Gerüchten und Spekulationen konfrontiert, wie beispielsweise, dass der Markt bewusst nicht mehr vollständig beliefert werde, wenn mal ein Artikel ausgeht, oder dass technische Mängel absichtlich nicht behoben würden. Dies führt zu einer zusätzlichen und erheblichen Belastung für die Mitarbeitenden, die sich selbstverständlich Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen.

Um eine solche Situation in Weisenau zu vermeiden, haben wir uns entschieden, die Mitarbeitenden zeitnah vor der Schließung zu informieren. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem klar war, dass für alle eine Weiterbeschäftigung innerhalb der gpe gesichert werden kann. Diese Entscheidung trägt dazu bei, den psychischen Druck auf unsere Mitarbeitenden zu minimieren und ihnen gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass sie auch weiterhin ein Teil unseres Unternehmens bleiben werden. Es wird daher keine betriebsbedingten Kündigungen geben.

Als gpe sind wir immer bestrebt neue Arbeitsplätze für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zu generieren und zu schaffen. Die Schließung von Betriebsstätten ist auch für uns ein sehr schwerer Schritt.