Datenschutzhinweise gemäß DSGVO für Hotelgäste

Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrecht ist die

Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH

Galileo-Galilei-Straße 9a

55129 Mainz

Geschäftsführer:

Jörg Greis

Telefon: 06131 - 66940-0

Fax:        06131 – 66940-15

E-Mail: info@gpe-mainz.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie per E-Mail unter dsb@gpe-mainz.de oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“ erreichen.

Zweck der Verarbeitung

Abschluss eines Beherbergungsvertrages, Abschluss eines Veranstaltungsvertrages

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
Familiennamen, Vornamen,
Geburtsdatum,
Staatsangehörigkeiten,
Anschrift, E-Mailadresse
Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des sowie Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen
Kreditkartendaten, Daten in Bezug auf hotelspezifische Belange
Buchungswege und Kategorien

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogene Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages zwischen Ihnen und uns erforderlich ist, dient uns Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

 

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, welcher wir unterliegen, dient uns Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO als Rechtsgrundlage.

 

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen von Ihnen oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient uns Art. 6 Abs. 1 lit. d) DSGVO als Rechtsgrundlage.

 

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses von uns oder eines Dritten erforderlich und überwiegen Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten das erstgenannte Interesse nicht, so dient uns Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zulässig ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben. Zur Erfüllung des Meldegesetzes werden Daten an die zuständige Behörde (Stadtgemeinde/ Stadtverwaltung), Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des vereinbarten Rechnungsbetrages, sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen weitergegeben.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.

Ihre Rechte als „Betroffene“

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Insbesondere haben Sie ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO gegen die Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit einer Direktwerbung, wenn diese auf Basis einer Interessenabwägung erfolgt.

Speicherdauer der Daten oder die Kriterien für die Festlegung der Dauer

Meldescheine werden nach 12 Monaten mit einer Frist von 3 Monaten vernichtet.
Personenbezogenen Daten welche für ein Vertragsverhältnis und zur späteren Abrechnung erhoben werden, werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gelöscht.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Der Betroffene hat das Recht sich bei der für das Unternehmen verantwortlichen Aufsichtsbehörde über eine unzulässige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde lautet:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz oder:
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 061 31/8920-0
Telefax: 061 31/8920-299
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

CAP-Märkte der gpe in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen

Die gpe muss aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die CAP-Märkte in Mainz-Weisenau und Jugenheim/Rheinhessen schließen.

Gestiegene Lebensmittelpreise führten bundesweit zu einem verändertem Konsumentenverhalten. Es werden zunehmend „Whitelabel“ Produkte, also Eigenmarken, gekauft. Damit sinkt die Gewinnmarge. Bei gleichbleibenden Wert des Einkaufsbons, aber kontinuierlich sinkenden Kundenzahlen und steigenden Energie- und Lohnkosten, entsteht ein erhebliches Defizit. Dies macht es der gpe unmöglich, die Märkte weiterhin als Inklusionsbetriebe zu betreiben.

Mit Vorlage des wirtschaftlichen Halbjahresergebnisses, welches für beide CAP-Märkte jeweils ein Defizit im sechsstelligen Bereich ausweist, musste die Entscheidung getroffen werden, diese zu schließen.

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit besonderem sozialen Auftrag. Sie unterliegen den ganz normalen marktwirtwirtschaftlichen Gegebenheiten. Zwischen 25 % und 50 % des Personals sind Menschen mit Behinderung. Inklusionsbetriebe haben daher oftmals einen höheren Personaleinsatz, da nicht alle Mitarbeiter mit Behinderung die volle Arbeitsleistung erbringen können.

Den Mitarbeitenden des CAP-Marktes Jugenheim wurde dieser Entschluss Ende  Juli mitgeteilt, die Schließung erfolgt zum 31.10.24.

Seit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe stehen die Mitarbeitenden täglich unter Druck, sich vor Kunden rechtfertigen zu müssen. Zudem werden sie mit Gerüchten und Spekulationen konfrontiert, wie beispielsweise, dass der Markt bewusst nicht mehr vollständig beliefert werde, wenn mal ein Artikel ausgeht, oder dass technische Mängel absichtlich nicht behoben würden. Dies führt zu einer zusätzlichen und erheblichen Belastung für die Mitarbeitenden, die sich selbstverständlich Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen.

Um eine solche Situation in Weisenau zu vermeiden, haben wir uns entschieden, die Mitarbeitenden zeitnah vor der Schließung zu informieren. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem klar war, dass für alle eine Weiterbeschäftigung innerhalb der gpe gesichert werden kann. Diese Entscheidung trägt dazu bei, den psychischen Druck auf unsere Mitarbeitenden zu minimieren und ihnen gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass sie auch weiterhin ein Teil unseres Unternehmens bleiben werden. Es wird daher keine betriebsbedingten Kündigungen geben.

Als gpe sind wir immer bestrebt neue Arbeitsplätze für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zu generieren und zu schaffen. Die Schließung von Betriebsstätten ist auch für uns ein sehr schwerer Schritt.